Afghanische Staatsbürger, die seit mehr als 18 Monaten in Hamburg leben, erhalten künftig eine Aufenthaltsgenehmigung. Ziel dieser Lockerung des...

Afghanische Staatsbürger, die seit mehr als 18 Monaten in Hamburg leben, erhalten künftig eine Aufenthaltsgenehmigung. Ziel dieser Lockerung des Ausländerrechts sei eine verbesserte Integration. "Chancen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, und die aufenthaltsrechtliche Situation werden so deutlich erhöht. Ich erwarte im Gegenzug aber, dass sich die betroffenen Afghanen in unsere Gesellschaft integrieren, die deutsche Sprache lernen, um Arbeit bemühen und unsere Gesetze beachten", sagte Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU).

Grundlage für die Entscheidung sei, dass eine Ausreise nach Afghanistan gegenwärtig und auch in absehbarer Zeit nicht "zumutbar möglich" ist. Laut Gesetz wird die Aufenthaltserlaubnis zunächst für sechs Monate erteilt und danach entsprechend verlängert. Damit wurden Beschlüsse der bundesweiten Innenministerkonferenz auch in Hamburg umgesetzt. Bisher hatten nur afghanische Staatsbürger ein Bleiberecht erhalten, die mindestens seit sechs Jahren in Deutschland lebten. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Straftäter und Terrorismusverdächtige.

Die innenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Antje Möller, bezeichnete die Entscheidung als "längst überfällig": Denn obwohl sich für dieses Bleiberecht viele Menschen und Institutionen eingesetzt hätten, sei die Entscheidung seit Jahren vertagt worden, so Möller. "Die Aufenthaltserlaubnis wird nun endlich der Lebenssituation vieler Afghaninnen und Afghanen gerecht." Die Arbeitserlaubnis erleichtere ihnen zudem, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Auch der Caritasverband Hamburg begrüßte die Entscheidung: "Durch unsere Sprachkurse wissen wir, wie sehr sich viele Afghanen um bessere Integration bemühen", sagte Direktor Peter Laschinski.