Bringt ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1953 die geplante Abschaffung des Elternwahlrechts für die weiterführende...
Bringt ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1953 die geplante Abschaffung des Elternwahlrechts für die weiterführende Schule im Zuge der Primarschulreform zu Fall? "Das Gericht bestätigte in seinem Urteil ausdrücklich das Recht der Eltern, die Schulform frei zu wählen", sagt Walter Scheuerl von der Volksinitiative "Wir wollen lernen", die sich für den Erhalt der vierjährigen Grundschule und die freie Elternwahl der weiterführenden Schule einsetzt. In der Entscheidung hatte das Gericht Eltern recht gegeben, die ihr Kind nach der damals noch existierenden sechsjährigen Grundschule auf eine Oberschule schicken wollten, was die Schulbehörde zunächst abgelehnt hatte.