Im Mordprozess gegen einen Hamburger Rentner, der seine Frau erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in...

Im Mordprozess gegen einen Hamburger Rentner, der seine Frau erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie beantragt. Der 72-Jährige habe seine schlafende Ehefrau ermordet, sei dabei aber nicht schuldfähig gewesen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Der Mann soll seine drei Jahre jüngere Gattin im Mai nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Billstedt erstochen haben. Nach Ansicht von Gutachtern leidet er an "Eifersuchtswahn" und ist alkoholkrank. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.

"Das Ganze ist eine heimtückische Tötung, die die Merkmale eines Mordes erfüllt", sagte der Staatsanwalt. Weil der Angeklagte psychisch krank sei, könne er aber nicht bestraft werden: "Letztlich war es dieser Eifersuchtswahn, der zu dieser Tat geführt hat." Die Einweisung in eine Psychiatrie sei nötig, da der Mann nach Ansicht der Gutachter eine Bedrohung sei. "Von ihm geht eine erhebliche Gefahr aus", betonte der Staatsanwalt.

Der 72-Jährige hatte vor Gericht behauptet, dass seine Frau ihn mehrfach betrogen hatte und dies für Streit sorgte. Gegenüber den Richtern und Gutachtern verwickelte sich der Mann jedoch in Widersprüche. Ein Experte sprach von teils "sehr bizarr anmutenden" Schilderungen des Mannes. Er leide an einer "wahnhaften Störung", die durch Alkoholmissbrauch ausgelöst wurde.