Gnade für die einst Gnadenlosen? Seit Wochen beschäftigt Deutschland die Frage, ob zwei der berüchtigsten Terroristen der Roten Armee Fraktion schon bald wieder in Freiheit kommen sollen. Der heute 54 Jahre alte Christian Klar sowie Brigitte Mohnhaupt (57) sind neben Eva Haule (52) und der 50-jährigen Birgit Hogefeld zwei von noch vier ehemaligen RAF-Mitgliedern, die nach wie vor hinter Gittern für ihre Morde büßen. Fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre - so lautete bei beiden Terroristen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart 1985, das höchste in Sachen RAF: Mohnhaupt beging demnach neun Morde, Klar elf. Im Entlassungs-Fall Mohnhaupt geht es zunächst einmal um einen juristischen Vorgang, der bei anderen derartig Verurteilten fast Routine ist: ein Antrag auf Entlassung zur Bewährung beim Oberlandesgericht Stuttgart. Brigitte Mohnhaupt war die Anführerin der zweiten RAF-Generation in den besonders blutigen Jahren 1977 bis 1982. Sie hat ihre vom Gericht angeordnete Mindeststrafe fast abgesessen und kommt wahrscheinlich Ende März frei. Entscheidend dafür ist die sogenannte Täterprognose: Erscheint ein Rückfall ausgeschlossen, ist auch eine zu mehrfach Lebenslänglich Verurteilte nach dem Gesetz freizulassen. Reue oder eine Tatbeichte sieht zumindest das Gesetz nicht vor. Fast zeitgleich mit der Entlassung von Brigitte Mohnhaupt könnte Bundespräsident Horst Köhler nach eigenem Ermessen über das Gnadengesuch von Christian Klar entscheiden. Nur fünf Tage nach der Terroristin Mohnhaupt war Klar 1982 im Sachsenwald bei Hamburg verhaftet worden. Seine "Mindestverbüßungsdauer" endet 2009. In Umfragen sprechen sich mehr als zwei Drittel gegen eine Freilassung der beiden Terroristen aus.