Als Fehlgeburt bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 Gramm Körpergewicht. Man unterscheidet zwischen früher Fehlgeburt (bis zur zwölften Schwangerschaftswoche) und später Fehlgeburt (bis zur 25. Schwangerschaftswoche). Totgeborene Babys unter 500 Gramm sind nicht bestattungspflichtig. Seit dem Jahr 1999 werden sie in Hamburg mit anderen Fehl- und Totgeburten unter 1000 Gramm gemeinsam eingeäschert und beigesetzt oder auf Wunsch der Eltern auch individuell bestattet.
Als Totgeburt bezeichnet man Kinder über 500 Gramm Körpergewicht, die im Mutterleib oder bei der Geburt sterben. Ab einem Gewicht von 1000 Gramm sind sie in Hamburg bestattungspflichtig und werden individuell beigesetzt.
Dafür gibt es inzwischen spezielle Kindergrabstätten zum Beispiel auf dem Ohlsdorfer Friedhof, auf dem Öjendorfer Friedhof oder in Niendorf. Wiegen sie unter 1000 Gramm, können sie bei einer Sammelbestattung (siehe Fehlgeburten) beigesetzt oder auf Wunsch der Eltern individuell bestattet werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter der Adresse www.friedhof-hamburg.de