80 Sachverständige dürfen ab sofort in Hamburg die Gehorsamsprüfung für Hunde abnehmen. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Befreiung von der ab 1. Januar 2007 geltenden allgemeinen Leinenpflicht, die Bestandteil des neuen Hundegesetzes ist. Unter: www.hundegesetz. hamburg.de ist die Liste der Sachverständigen abrufbar. In den nächsten Wochen werden weitere Sachverständige hinzukommen. Denn: "Das Interesse ist riesengroß", so Gesundheitsbehörden-Sprecher Hartmut Stienen.