HAMBURG. Die Haftentlassung des todkranken Vergewaltigers A., über die das Abendblatt berichtete, hat zu einer breiten Debatte um den Umgang mit Opfern und Tätern von Straftaten geführt. Der Vater des Vergewaltigungsopfers sagte, er habe kein Verständnis für die Entscheidung. Während der Täter zum Sterben entlassen werde, habe seine Tochter keinen Cent Schmerzensgeld gesehen und sei bis heute nicht als vollständig schwerbehindert anerkannt.

In der Opferschutzorganisation Weißer Ring ist man sich über den Fall nicht einig. Bei der Frage des Opferschutzes dürfe es nicht darum gehen, dem "Rachegedanken zu folgen". Der Notruf für vergewaltigte Frauen kritisierte, daß das Opfer nicht über die Entlassung informiert worden sei.

Hintergrund: Der im Jahr 2000 wegen einer äußerst brutalen Vergewaltigung verurteilte krebskranke Täter hat laut Gutachten nur noch kurz zu leben. Das Oberlandesgericht setzte seine Haft daher aus - mit Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde.