Operationen: Chefarzt fordert Konsequenzen nach Patienten-Tod. Dr. Thomas Grundmann, HNO-Chef im AK Altona, hält es für unerläßlich, daß die Ärztekammer Ausbildungsrichtlinien für Schönheitschirurgen festlegt.

Nach dem tragischen Tod der Patientin Tülay D. (33) infolge einer Schönheitsoperation werden jetzt Konsequenzen gefordert. "Wir brauchen unbedingt einen Art Ärzte-TÜV für Schönheitschirurgen", fordert Privatdozent Dr. Thomas Grundmann (47), Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung (HNO) des Allgemeinen Krankenhauses Altona.

Er sieht es als unerläßlich an, daß die Ärztekammer genaue Richtlinien für die Ausbildung kosmetisch arbeitender Chirurgen festlegt und deren Tätigkeit kontrolliert.

Grundmann weiß, wovon er spricht. Er studierte plastisch-rekonstruktive Chirurgie im Zuge seiner Facharztausbildung an der Lübecker Uniklinik. Danach war er zehn Jahre am Uniklinikum Eppendorf tätig - zuletzt als leitender Oberarzt - und hat sich dort auf die Gesichtsrekonstruktion bei Unfallopfern und Tumorpatienten spezialisiert.

Bei bestimmten Fachärzten ist die plastische Chirurgie Teil der Ausbildung. So lernen HNO-Ärzte und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen das plastische Operieren, Gynäkologen das Operieren von Brüsten und Dermatologen das Lasern. Doch viele Ärzte, die kosmetische Operationen anbieten - die sogenannten Schönheitschirurgen - haben nur ungenügende oder gar keine Kenntnisse der plastischen Chirurgie.

Grundmann appelliert an die Ärztekammer, dafür zu sorgen, daß auch Schönheitschirurgen eine qualifizierte Ausbildung absolvieren müssen, bevor sie Operationen wie Nasenkorrekturen, Gesichtsstraffungen oder Brustvergrößerungen anbieten.

"Es müssen entsprechende Qualitätsstandards festgelegt werden. Auch sollten die gleichen Bedingungen für Hygiene, Sicherheit und Notfallmanagement gelten wie für Krankenhäuser", so Thomas Grundmann. Die Ärztekammer begegnet diesen Forderungen zurückhaltend. Nach Meinung ihrer Pressesprecherin Nicola Timpe "liegt das Problem darin, daß es keine Definition für den Beruf des Schönheitschirurgen gibt." Auf dem Ärztetag im vergangenen Jahr sei der Begriff ` "ästhetische Chirurgie" definiert und geschützt worden. Wer sich diese Berufsbezeichnung zulegen wolle, müsse sich an den dafür bestehenden Richtlinien und Fortbildungsbestimmungen orientieren. "Um dem zu entgehen, nennen sich die Leute dann einfach Schönheitschirurg", so die Sprecherin der Ärztekammer.

Grundmann ist der Auffassung, daß die Ärztekammer als Standesvertretung der Ärzte sich dieses Problems annehmen müßte. Sie müsse ein Gremium bilden und in Abstimmung mit dem Gesetzgeber Voraussetzungen und Richtlinien für den Beruf des Schönheitschirurgen festlegen. Würde dann bekannt, daß ein Arzt ohne entsprechende Qualifikation plastische Operationen vornimmt, könne das bei der Gesundheitsbehörde gemeldet und entsprechend geahndet werden.

Da immer wieder Fälle mißlungener Schönheitsoperationen bekannt werden, rät Nicola Timpe allen Patienten, die sich eines solchen Eingriffs unterziehen möchten, sich vorher in der Patientenberatungsstelle der Ärztekammer aufklären zu lassen.