Keine gütliche Einigung im Plagiatsprozess gegen Skandal-Rapper Bushido (30). Vor dem Landgericht Hamburg konnten sich beide Seiten gestern nicht...

Keine gütliche Einigung im Plagiatsprozess gegen Skandal-Rapper Bushido (30). Vor dem Landgericht Hamburg konnten sich beide Seiten gestern nicht auf einen Vergleich einigen. Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary und ihre Plattenfirma werfen Bushido vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. Sie klagen auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz.

In der Verhandlung ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen. "Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten", sagte der Vorsitzende Richter. Insgesamt geht es um 16 Stücke auf zehn Alben, bei denen der Berliner Rapper unerlaubt Liedteile der Franzosen verwendet haben soll.

Die Band und ihr Label stützen sich unter anderem auf ein Gutachten des Berliner Musikwissenschaftlers Hartmut Fladt. Dieser bezeichnete den mutmaßlichen Ideenklau Bushidos als einen Fall "drastischer Ausplünderung". Das Gericht teilt die Expertenmeinung offenbar. Diese scheine die Position der Kläger "deutlich stützen zu können", sagte der Vorsitzende Richter. Nächster Verhandlungstermin ist am 13. März.