Das geplante Bordell an der Angerburger Straße in Wandsbek, gegen das es massive Proteste aus der Bevölkerung und der Politik gibt, kann nicht mehr...
Das geplante Bordell an der Angerburger Straße in Wandsbek, gegen das es massive Proteste aus der Bevölkerung und der Politik gibt, kann nicht mehr verhindert werden. So steht es zumindest in der Antwort des Bezirksamtes Wandsbek auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Ein Widerruf und eine Rücknahme des Vorbescheides seien rechtlich ausgeschlossen, heißt es weiter.
Die Politik und die Bevölkerung wollen jedoch weiter gegen das geplante Bordell mit 15 Zimmern, für das das Bezirksamt dem Unternehmer Hans-Jürgen N. bereits im September einen Vorbescheid erteilt hatte, kämpfen: Auf einer außerordentlichen Sitzung der Bezirksversammlung, an der gestern auch mehr als 100 Bürger teilnahmen, wurde nach längerer Debatte mit großer Mehrheit ein CDU/SPD-Antrag beschlossen. In diesem wird der Bauantrag "Bordell Angerburger Straße" mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei diesem um eine Vergnügungsstätte gemäß Baunutzungsverordnung handele. Diese seien in dem betroffenen Bebauungsplangebiet "Wandsbek 69/
Tonndorf 29" ausgeschlossen. Bislang gilt das geplante Bordell nach Auffassung des Bezirksamtes als Gewerbebetrieb. Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller will den Beschluss der Bezirksversammlung beanstanden.
Unterdessen wurde bekannt, dass ein Rechtsgutachten, das Anwalt Ulrich Niere zur Zulässigkeit des geplanten Bordellbetriebes im Auftrag von Hans-Jürgen N. erstellt hatte, auch der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) vorlag. Die BSU ist jedoch offiziell nicht in dieses Verfahren involviert.
Wie berichtet, war Niere bis Oktober 2007 als Leiter des Rechtsamtes der BSU und noch bis November 2008 als Berater für die Behörde tätig. BSU-Sprecher Enno Isermann bestätigte: "Ein Mitarbeiter unseres Rechtsamtes hatte Kenntnis von dem Gutachten und hat dieses interessehalber beim Bezirksamt angefordert. Das ist kein üblicher Vorgang."
Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke kritisierte: "Das kann kein Zufall sein. Es muss nun geklärt werden, inwiefern die Behörde in das Genehmigungsverfahren involviert war." Dazu Isermann: "Wir waren in die Entscheidung des Bezirksamtes nicht involviert."