Hamburg/Berlin. Bei Gemüse muss das Herkunftsland ausgewiesen werden. Ist die Herkunft von Obst und Gemüse nicht benannt, fragen Verbraucher besser beim Händler oder bei der Marktleitung nach. „Wenn Ihr Anliegen nicht ernst genommen wird, sollten Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden“, rät Isabelle Mühleisen von der Verbraucherzentrale NRW. Denn es gibt eine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes von frischen Lebensmitteln im Handel. Nur die Durchführung sei häufig mangelhaft. „Das ist ein großes Ärgernis“, so die Ernährungsexpertin. Oft sei das Herkunftsland nicht angegeben oder der Verbraucher werde durch zwei verschiedene Herkunftsländer auf Preisschild und Kiste irritiert.

Schwieriger werde es, wenn der Verbraucher nach der Region fragen will, aus der Obst und Gemüse stammen. Denn die Kennzeichnungspflicht beschränke sich nur auf die Angabe des Ursprungslandes. „Bei deutschem Gemüse muss die Örtlichkeit nicht zusätzlich gekennzeichnet werden“, sagte Martin Müller vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure. Bis auf Ausnahmen wie etwa beim Spargel sei der Konsument auf die Auskunft des Händlers angewiesen. Oft aber hilft die Frage nach der Herkunftsregion nicht weiter: „Das wissen die Händler in der Regel auch nicht“, sagte Mühleisen.

Das Robert-Koch-Institut hatte angesichts der jüngsten EHEC-Krankheitsfälle vor dem Verzehr von rohen Tomaten, Salatgurken und Blattsalaten gewarnt, die in Norddeutschland gekauft wurden. Wenig später gab das Hygiene-Institut in Hamburg bekannt, Salatgurken aus Spanien als Träger der gefährlichen Erreger identifiziert zu haben. „Nun ist erst einmal Vorsicht bei spanischen Salatgurken angezeigt“, sagte Mühleisen. Die Information müsse aber noch von den Behörden geprüft werden.