Straßen und Plätze in Hamburg erhalten ihre Namen nach den 2005 geänderten "Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen". Der Senat beschließt.

Vorschläge werden vom Staatsarchiv auf Würdigkeit, Schreibweise und Verwechslungsgefahren geprüft. Die Prüfung bildet die Entscheidungsgrundlage.

Benennungen nach lebenden Personen sind nicht zulässig. Bei verstorbenen Persönlichkeiten sollten mindestens zwei Jahre zwischen Tod und Umwidmung liegen (zum Vergleich: In Berlin sind es fünf Jahre). In Ausnahmen kann die Senatskommission aber von den Grundsätzen abweichen.

Eine Ausnahme ist etwa die 1963 zu Ehren John F. Kennedys benannte Kennedybrücke.

Auswahlgrundsatz 2 ist, dass "Benennungen zur Pflege des Heimatgefühls (...) beitragen" und "der republikanischen Tradition Hamburgs entsprechen".