Hamburg. Schon wieder ist eine Bewohnerparkzone in Hamburg als rechtswidrig eingerichtet eingestuft worden. Wie es jetzt weitergeht.

Erneute Schlappe für Verkehrs- und Mobilitätssenator Anjes Tjarks (Grüne) und seine Strategie der Ausweitung von Bewohnerparkzonen in Hamburg. Die Einrichtung einer solchen Zone rund um das Kinderkrankenhaus Hamburg-Altona war in ihrer bisherigen Form unzulässig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Bewohnerparken: Gericht gab Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses statt

Das Gericht gab einer Klage des Krankenhauses gegen die im März 2022 eingerichtete Parkzone statt. Die Entscheidung sei analog zu einem Urteil aus dem Mai gefallen, in dem die Einrichtung der Bewohnerparkzone Grindelhof wegen ihres Zuschnitts für unzulässig erklärt worden war, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Damals hatte dieses moniert, dass die Bewohnerparkzone die zugelassene Größe von maximal 1000 Meter Seitenlänge überschreitet — wenn auch nur um 27 Meter. Gegen das Urteil hat die Verkehrsbehörde Berufung eingelegt. 

Mitarbeiter fanden keine Parkplätze mehr nahe der Kinderklinik

Das Kinderkrankenhaus hatte seine Klage im Ende 2022 eingereicht. „Durch das eingeführte Bewohnerparken finden unsere Mitarbeitenden keine Parkplätze mehr, und dies wiederum blockiert die Gewinnung weiterer Fachkräfte“, sagte die Geschäftsführerin des Altonaer Kinderkrankenhauses, Christiane Dienhold. „Auch die Familien unserer kleinen Patienten sind mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Wir haben die Abschaffung der Parkzone A109 gefordert und sind erleichtert darüber, dass unserer Klage stattgegeben worden ist.“

Bewohnerparken: Verkehrsbehörde will Urteil prüfen

Und wie reagiert die Behörde? Sie will zunächst die konkrete Urteilsbegründung abwarten und sich ansehen, um wie viele Meter es konkret geht. Dann werde entschieden, ob man in die zugelassene Berufung geht. Die Seitenlänge von maximal einem Kilometer werde „auch in Hamburg den geografischen Gegebenheiten und lokalen Bedürfnissen der Menschen vor Ort sehr oft nicht gerecht“. Hamburg setze sich daher auf Bundesebene für eine Flexibilisierung des Rechtsrahmens ein, „um die Zonen so mehr an die Notwendigkeiten vor Ort und die Lebenswirklichkeit in den Quartieren anpassen zu können“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. 

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Das Anwohnerparken sorgt seit seiner Einführung für Diskussionen, auch in Hamburg. Während es die Suche nach Parkplätzen aus Sicht der Behörde für die Betroffenen entspannt, beklagen etwa Handwerker oder Pflegedienste, dass sie in Gebieten des Bewohnerparkens sehr viel für das Parken bei Kunden bezahlen müssen.