Hamburg. Lehrschwimmbecken an Grundschule ist endlich repariert – trotzdem dürfen die Kinder nicht hinein. Die skurrilen Hintergründe.
Ein einziges Mal hatte der Sohn von Ole Michaelis Schwimmunterricht. Dann war es für den Drittklässler schon wieder vorbei.
Dabei verfügt die Grundschule Mendelssohnstraße in Hamburg-Bahrenfeld sogar über ein Schwimmbecken auf dem Schulgelände, das dürfen die Schüler allerdings nicht mehr nutzen. Denn im Hintergrund spielt sich ein skurriler Streit ab.
Schule Hamburg: Kurioser Streit – Schwimmunterricht fällt aus
Doch von vorn. Eigentlich hätte der Sohn von Ole Michaelis, Mitglied im Elternbeirat der Schule, bereits in der zweiten Klasse im Lehrschwimmbecken Unterricht haben sollen. Wassergewöhnung nennt sich das. Schon das fiel aus. Grund war eine technische Störung, wie der Betreiber und Inhaber des Beckens, SterniPark, damals auf Abendblatt-Anfrage erklärte.
Ob ein Brandbrief und Proteste der Eltern das Problem lösten oder einfach ein Techniker, ist unklar. Klar ist: Einige Wochen nach der Berichterstattung öffnete das Bad im November vergangenen Jahres wieder seine Türen. Da es fünf zweite Klassen gibt, kamen der Sohn von Ole Michaels und seine Klassenkameraden aber nicht gleich in den Genuss des Schwimmens. Aber nach den Sommerferien sollte es nun endlich losgehen.
Schwimmunterricht fällt aus wegen Streits um Nutzungsvereinbarung
„Die Freude war so groß“, berichtet Ole Michaelis. Und umso größer war die Trauer, als kurz darauf die Nachricht der Schule kam, dass der Schwimmunterricht bis auf Weiteres ausfällt. Als Grund gibt die Schulleitung in einem Brief an die Eltern an, dass die Nutzungsvereinbarung nicht verlängert wurde.
Das bestätigt Leila Moysich als Geschäftsführerin von SterniPark auf Abendblatt-Anfrage. Die SterniPark GmbH, die in Hamburg zahlreiche Kitas betreibt, hat vor mehr als zehn Jahren das Lehrschwimmbecken in der Mendelssohnstraße im Zuge einer Privatisierung von der Stadt übernommen. „SterniPark ist es eine echte Herzensangelegenheit, den Kindern in Hamburg, egal ob Kita- oder Schulkindern, Schwimmunterricht zu ermöglichen“, betont Moysich. Deshalb habe man auch in zwei großen SterniPark-Kitas Lehrschwimmbecken eingerichtet. Zwei weitere seien derzeit im Bau.
Vorwurf: Schule habe vereinbartes Entgelt nur zum Teil nicht gezahlt
„Unser Ziel ist es, dass alle Kitakinder die Möglichkeit bekommen, ihr Seepferdchen zu machen. Genau das ist unser Antrieb. Und nicht wirtschaftliche Gründe“, so die Geschäftsführerin. Allerdings sei man von den steigenden Energie- und Unterhaltungskosten betroffen und man erhebe für externe Nutzer ein kostendeckendes Entgelt.
So auch von der Grundschule Mendelssohnstraße. Doch diese habe die Gebühr nicht vollständig bezahlt. Der Vorwurf der Geschäftsführerin: „Bedauerlicherweise hat die Schule das vereinbarte Entgelt nur zum Teil gezahlt und die eingeräumten Nutzungszeiten nicht vollständig in Anspruch genommen.“ Aufgrund der Zahlungsrückstände konnte die Nutzungsvereinbarung im neuen Schuljahr nicht verlängert werden.
Das sieht man aufseiten der Stadt und der Schulleitung aber ganz anders. Gezahlt worden sei, was man auch genutzt habe. Nicht das, was theoretisch möglich sei. Michael Guschewski, Stellvertretender Schulleiter der Schule Mendelssohnstraße, erklärt: „Obwohl die Nutzung des Lehrschwimmbeckens mit Kosten verbunden ist, die von der Schulgemeinschaft schwer zu tragen sind und sich über Spenden der Eltern und aus Mitgliedsbeiträgen an den Schulverein finanzieren, möchten wir am Schwimmunterricht festhalten. Nun hat aber die SterniPark GmbH den zeitlich befristeten Nutzungsvertrag mit unserer Schule nicht verlängert, eine Nutzung des Lehrschwimmbeckens untersagt und die Rückgabe des Gebäudeschlüssels verlangt.“
Schule Hamburg: Eltern fordern Schwimmunterricht – Schlichtungsverfahren als Lösung
Im Grunde geht es um einen Passus in der geschlossenen Nutzungsvereinbarung. Demnach räumt SterniPark der Schule Mendelssohnstraße vertraglich Nutzungszeiten von jeweils einer Stunde morgens an vier Tagen in der Woche ein. Genutzt wird das aber nur an zwei Tagen. SterniPark möchte auch das Geld für die nicht genutzten Stunden. „Wir bedauern, dass die Schule die Möglichkeit, möglichst vielen Kindern das Schwimmen beizubringen, nicht nutzt. Den Unmut mancher Eltern können wir daher gut nachvollziehen“. erklärt Geschäftsführerin Leila Moysich.
Schulbehörde: SterniPark agiert „wie ein Immobilienhai“
Guschewski hingegen betont: „Für die zwei Schwimmtage haben wir bezahlt. Wir sehen uns nicht zu einer weiteren Zahlung verpflichtet. Unsere Haltung in dieser Frage wird von der Rechtsabteilung der Schulbehörde geteilt.“
Tatsächlich kommt von dort eine deutliche Rückendeckung. Behördensprecher Peter Albrecht erklärt zu dem Fall: „SterniPark verhält sich gegenüber der Schule leider wie ein Immobilienhai auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler.“ Gleichzeitig betont er aber auch, dass es nicht um den verpflichtenden Schwimmunterricht in Klasse 3 und 4 gehe, sondern es sich um eine Wassergewöhnung und somit ein freiwilliges Angebot handele. Das Schulschwimmen wird offenbar schon ganz woanders abgehalten.
Kein Schwimmen für Schüler im Schulschwimmbecken? Eltern fordern eine Lösung
Auch die Politik beschäftigt das Thema. Denn der Verkauf der städtischen Immobilie war durchaus an Forderungen gebunden. Ob diese erfüllt sind und wie es weitergeht, darüber diskutieren auch die Bezirkspolitiker in Altona. Das Dauerthema Lehrschwimmbecken Bahrenfeld war einmal mehr Thema im Hauptausschuss.
Ole Michaelis kann das alles nicht begreifen. Ihm geht es da wie vielen betroffenen Eltern, er möchte einfach nur, dass die Kinder ihren Schwimmunterricht im Becken auf dem Schulgelände bekommen. „Egal, wer jetzt Recht hat, es ist doch nur wichtig, dass die Kinder jetzt schwimmen“, sagt Michaelis und schlägt ein Schlichtungsverfahren vor, damit es weitergeht.
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Alle an einen Tisch? Leila Moysich signalisiert Bereitschaft: „Für ein Gespräch mit der Elternschaft oder Schulleitung sind wir selbstverständlich immer offen.“