Treibstoff wurde womöglich nicht richtig verbrannt. CDU will Kosten des Großeinsatzes wissen. Rußgeschädigte können Schadenersatz fordern. Schäden müssten allerdings exakt beziffert werden.
Hamburg. Die giftige Rußwolke, die der Containerriese „Yang Ming Utmost“ am Sonnabend beim Verlassen des Hamburger Hafens ausgestoßen hat, wird zum Politikum: Sowohl die CDU als auch die Grünen haben jeweils eine Kleine Anfrage dazu an den Senat gestellt. Karl-Heinz Warnholz (CDU) will Genaueres zu den Kosten für den Feuerwehr- und Polizeieinsatz sowie zu möglichen Vernehmungen des Kapitäns wissen. Jens Kerstan (Grüne) verlangt unter der Überschrift „Giftiger Gruß aus der Hafenküche“ die „vorbehaltlose Aufklärung“ des Vorfalls. Auf Unverständnis stößt vor allem, dass das Schiff weiterfahren konnte, ohne dass die Wasserschutzpolizei an Bord ging und es aufhielt.
Das Stoppen des Containerriesen, der auf dem Weg nach Rotterdam war, hätte laut Frank-Martin Heise, Leiter der Wasserschutzpolizei, „keinen Sinn“ ergeben. „Als wir mit unserem Boot auf der Norderelbe waren, war der Containerfrachter bereits in Höhe von Airbus.“ Die Schlepper waren nicht mehr mit dem 335 Meter langen Schiff verbunden, das bereits Fahrt aufgenommen hatte. „Dann stoppt man so ein Schiff nicht mehr so einfach“, so Heise.
Es habe jedoch auch nicht die Notwendigkeit bestanden, die starke Rauchentwicklung sei zu diesem Zeitpunkt schon verschwunden gewesen, so Heise. „Eine Störung, die man hätte beenden müssen, war damit nicht mehr gegeben.“
„Wir haben ein vorzügliches Verhältnis zu den Kollegen in Rotterdam“, sagt Heise. Dort habe man „alle Zeit der Welt“ gehabt, um die umfangreiche Dokumentation über Maschinenlaufzeiten oder Treibstoffladungen durchzusehen, Verantwortliche zu befragen oder die Maschinen und technischen Einrichtungen zu begutachte. Das ist laut Heise mittlerweile alles geschehen.
Die Rauchentwicklung mit der Ausflockung selbst, so Heise, deute auf nicht richtig verbrannten Treibstoff und damit auf einen technischen Defekt hin. Heise widersprach damit Darstellungen des Nabu, die suggeriert hätten, dass Schweröl mit einem Schwefelgehalt von bis zu 3,5 Prozent verbrannt worden sei. Zwar dürften solche Schiffe Schweröl bereits ab 20 Minuten vor dem Losmachen verbrennen, doch es dürfe dann einen Schwefelgehalt von maximal einem Prozent haben. Diese Regel gelte „bis hinter Frankreich“. Erst auf hoher See dürfe Schweröl mit einem Schwefelgehalt von 3,5 Prozent verbrannt werden.
Rußgeschädigte können Schadenersatz fordern. „Das ist aber ein komplizierter Fall“, sagt Rechtsanwalt Constantin Küsel von SchlarmannvonGeyso. Schäden müssten exakt beziffert werden. Das lohne sich erst ab höheren Summen, so der Experte.