Rund um den St. Pauli Fischmarkt müssen sich Anwohner am Donnerstag auf Kontrollen einstellen. Die Kreuzfahrtgesellschaft Tui Cruises verlangt anlässlich des Konzerts von Helene Fischer einen Adressnachweis.

Hamburg. Anwohner rund um den St. Pauli Fischmarkt müssen sich am Donnerstag auf Ausweiskontrollen einstellen. Die Kreuzfahrtgesellschaft Tui Cruises will anlässlich der Taufe von „Mein Schiff 3“ und dem damit verbundenen Konzert von Schlagerstar Helene Fischer die Adressen der Anwohner des Fischmarkts und der Großen Elbstraße überprüfen.

Hintergrund der Kontrollen sind laut Tui die Sicherheitsauflagen der Behörden. „Wir gehen davon aus, dass das Konzert, auch wegen des Auftritts von Helene Fischer, ein großes Interesse hervorrufen wird“, sagt Tui-Sprecherin Godja Sönnichsen. Insgesamt dürften nur 20.000 Menschen auf die offizielle Veranstaltungsfläche. „Von behördlicher Seite haben wir daher die Auflage erhalten, die Menschenmengen zu kontrollieren“, so Sönnichsen.

Betroffen sind der Fischmarkt und die Große Elbstraße (zwischen De-Voß-Straße und Fischmarkt). Ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Donnerstag um 17.30 Uhr wird die Große Elbstraße zwischen Carsten-Rehder-Straße und dem Fischmarkt bis etwa 23 Uhr gesperrt. Die Buttstraße und die Carsten-Rehder-Straße sind für Anlieger geöffnet.

Das Bezirksamt Altona habe bei der Genehmigung einer Großveranstaltung sowohl die Interessen der Stadt als auch die der Anwohner zu berücksichtigen, sagt Sprecherin Kerstin Godenschwege. „Das ist natürlich immer ein Spagat; der Veranstalter muss laut Versammlungsstättenverordnung sowohl die Sicherheit garantieren als auch den Anwohnern den Zugang zu ihren Wohnungen gewährleisten.“ Eine Kontrolle rund um die Veranstaltungsfläche sei daher erforderlich.

Doch dürfen von Tui beauftragte Sicherheitsdienstmitarbeiter eine solche Kontrolle überhaupt durchführen? Laut Paragraf 2, Absatz 2 des Personalausweisgesetzes sind lediglich „öffentliche Stellen“ dazu befugt, die Identität von Personen festzustellen. So etwa Polizisten – und das sind Tui-Mitarbeiter schließlich nicht.

Darauf angesprochen, reagiert die Polizei gegenüber dem Abendblatt ausweichend. „Die Polizei kontrolliert lediglich Autofahrer, die während des Veranstaltungszeitraums über Straßensperren zu ihren Häusern gelangen wollen,“ teilt Karina Sadowsky von der Hamburger Polizei mit.

Tui-Sprecherin Sönnichsen sagt, es handele sich bei der Kontrolle lediglich um eine Personenzählung. „Es geht hier nicht um eine Personenkontrolle zur Feststellung der Personalien, sondern lediglich um den Nachweis der Anwohnerschaft.“ Aber: „Da eine Aussage ‚Ich wohn´ da, ich muss da rein‘ nicht ausreicht, bitten wir alle Anwohner ihre Zugangsberechtigung mittels Personalausweis nachzuweisen“, sagt Sönnichsen. Alle betroffenen Anwohner würden bereits im Vorfeld über Art und Ablauf der Veranstaltung informiert. Für diese gebe es separate Zuwege zu den Hauseingängen.

Doch was, wenn sich Anwohner nicht ausweisen können oder wollen? „Sicher werden wir vor Ort einen Weg finden, dass Anwohner, die keinen Nachweis der Anwohnerschaft mit sich tragen, nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden,“ so Sönnichsen.