Hagen. .

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) begrüßt den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ der Landesregierung, mit der sie überschuldeten Kommunen von 2011 bis 2020 jährlich 350 Mio. Euro zur Verfügung stellen will.

„Im SIHK-Bezirk bekommen Altena, Hagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Schwelm und Sprockhövel zusätzliche Mittel, denn für überschuldete Kommunen ist die Teilnahme am Stärkungspakt verpflichtend“, sagte Kurt Buchwald, stellvertretender SIHK-Hauptgeschäftsführer: „Es kommt jetzt darauf an, dass der NRW-Stärkungspakt Stadtfinanzen möglichst schnell umgesetzt wird.“

In welcher Höhe Mittel fließen werden, ist allerdings noch unklar. Als Gegenleistung sind strikte Sparmaßnahmen einzuhalten. Laut Eckpunktepapier des Innenministeriums müssen die Empfängergemeinden der Bezirksregierung bis Mitte 2012 einen vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungsplan vorlegen.

Kommt eine Kommune den Sparvorgaben nicht nach, drohen Sanktionen. „Hagen hat jetzt keinen Spielraum mehr, die Sparbeschlüsse sind verpflichtend“ so Buchwald. Bisher wurden für das 87 Millionen Euro umfassende Hagener Sparpaket zwar viele Punkte beschlossen, aber viele davon sind noch nicht umgesetzt. Jetzt gilt es keine Zeit mehr zu verlieren, wenn die Verschuldung nicht noch weiter ansteigen soll.

Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ des Landes NRW soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, wieder handlungsfähig zu werden, Investitionen tätigen zu können und den Haushalt zu konsolidieren. Weitreichende Funktionen werden auf die Bezirksregierungen übertragen. Sie vereinbaren die jährlichen Konsolidierungsschritte und genehmigen den in jedem Jahr von den Gemeinden vorzulegenden Sanierungsplan.

SIHK-Finanzexperte Buchwald begrüßt ausdrücklich das Hilfspaket für überschuldete Kommunen, warnte aber gleichzeitig: Es wäre leichtsinnig, so Buchwald, „angesichts derzeit steigender Gewerbesteuereinnahmen von Sparbemühungen Abstand zu nehmen und die Haushaltssanierung zu vernachlässigen.“ Die Finanzkrise habe gezeigt, wie schnell sich die Einnahmesituation ändern könne und wie abhängig die Kommunen von der schwankenden Einnahmequelle Gewerbesteuer seien.