Hagen/Olpe/Meschede.

Am einfachsten ist es in Meschede: „Wir haben gar keine Raucherclubs“, sagt Ursula Gutermann, Leiterin des Ratsbüros. Anderswo in Südwestfalen macht man sich über die Entscheidung des OVG Münster mehr Gedanken.

In Hagen will die Stadtverwaltung am Dienstag über das künftige Vorgehen beraten. Wie viele Raucherclubs es in der Stadt gibt, kann Pressesprecher Thomas Bleicher nicht sagen: „Dafür gibt es keine Anzeigepflicht.“ Kontrolliert die Stadt denn? „Wenn das Ordnungsamt im Rahmen des Jugendschutzes unterwegs ist, wird auch der Nichtraucherschutz überprüft.“

In Olpe geht Ordnungsamtsleiter Wilfried Hilden von „vielleicht einer Handvoll“ Raucherclubs aus. Konsequenzen habe man noch nicht besprochen. Aber hilfreich fände er es schon, „wenn das Schlupfloch Raucherclubs aus der Welt wäre.“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Eilantrag einer Gastwirtin gegen das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot abgelehnt. Die im Gesetz genannte Ausnahme für Raucherclubs beziehe sich auf Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Dies sei bei der Kölner Gaststätte nicht der Fall gewesen, so das OVG.

Eine vorläufige Einzelfallentscheidung? Bei der Stadt Köln, die unter ihren 6000 Gaststätten 300 bis 400 Raucherclubs vermutet, sieht man das anders. Ordnungsamtschef Robert Klip: „Nach unserer Auffassung erfüllt kein Betrieb die Kriterien.“ Die Stadt will aber nicht sofortBußgelder verhängen, sondern zunächst den Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auffordern, seine Mitglieder zur Gesetzestreue anzuhalten. Aber Klip gab sich sicher: „Das ist der Durchbruch.“

Das hoffen die Wirte nun gerade nicht. Thorsten Hellwig, Sprecher des Dehoga für NRW, gibt sich gelassen: „Es gibt keinen Automatismus, der sich auf alle Raucherclubs auswirkt. Die Kommunen sind an eine solche Entscheidung nicht gebunden. Die Reaktionen werden vermutlich auch sehr unterschiedlich sein.“ Entscheidender ist für ihn, was die Landesregierung ins Gesetz schreibt, das sie noch dieses Jahr verändern will. Sollten danach die Raucherclubs verschwinden, kämen auf die Wirte erhebliche Einbußen zu: „Nach einer Erhebung des Gesundheitsministeriums sind 13 Prozent der Gaststätten in NRW Raucherclubs. Die Wirte machen das doch nicht zum Spaß, sondern nur, weil eine Erwartungshaltung ihrer Gäste besteht.“

13 Prozent? Das kann Klaus Peter Kusch, bei der Dehoga-Geschäftsstelle Hagen zuständig für EN, MK, Olpe und Siegen, sich nicht vorstellen: „Höchstens ein Prozent.“ So ein Raucherclub sei ja umständlich. Es brauche eine Gründungsversammlung, einen Vorstand, eine Mitgliederliste, Aufnahmeanträge und Einlasskontrollen. „Das tun sich nur Wirte an, die sonst keine Chance haben“, sagt Kusch, wobei er zugesteht, dass einige wohl auch bei den Formalien geschludert hätten.

Aber was heißt keine Chance? Kusch erläutert: „80 Prozent der Gäste Raucher, nur ein Raum, aber größer als 75 Quadratmeter und keine Chance, aus dem Pachtvertrag herauszukommen - da geht es um die Existenz.“ So wie bei Hans-Hermann Stöcker, Wirt des Raucherckubs Honselstube am Märkischen Ring in Hagen: „Wenn das Rauchen total verboten wird, muss ich meine Kneipe vielleicht zumachen“, sagt der 60-Jährige.

Die OVG-Entscheidung hat für Klaus-Peter Kusch keine Bedeutung: „Bis das Urteil kommt, haben wir sowieso ein neues Gesetz.“ Die Frage sei, was drinstehe: „Bei einer echten Verschärfung landen Wirte bei Hartz IV.“ In Restaurants und Hotels sieht er das Rauchverbot positiv. „Aber in den Kneipen würde ein Stück Kultur verlorengehen.“