Hagen. .
Der Start wird holprig: Ab morgen wird die Hartz-IV-Reform umgesetzt. Dann sollen Städte und Gemeinden sich darum kümmern, dass Kinder von Bedürftigen zum Beispiel Nachhilfe- und Musikunterricht bekommen oder ein Mittagessen.
Dabei sind den Kommunen nur wenige Wochen geblieben, sich darauf vorzubereiten. Erst Ende Februar hatte man sich in Berlin auf das Bildungspaket geeinigt. Und erst zum Ende der langen Verhandlungen hatte man sich darauf verständigt, dass die Städte dafür zuständig sind.
„Es wird kein reibungsloser Start“, räumt Martin Lehrer, Sprecher des Städte- und Gemeindebundes in NRW ein. „Die Verwaltungsabläufe müssen sich erst einspielen.“ Und doch hat er keinen Zweifel daran, dass die Kommunen die Aufgabe gut meistern.
Auch wenn vor Ort viele Fragen offen sind. So sind die Kommunen zwar zuständig. Wenn es aber um die Ansprüche von Kindern der Hartz-IV-Empfänger geht, übernehmen die Jobcenter Aufgabe - nach Weisung der Städte.
Auf diese allerdings wartet man im Hagener Jobcenter noch. Erst morgen, also zum Start der Hartz-IV-Reform, werde das Verfahren von der Stadt erläutert, so Thorsten Opel vom Jobcenter. Ob seine Behörde den Kindern der Hartz-IV-Empfänger dann einen Gutschein ausstellt oder den Beitrag direkt an den Sportverein auszahlt ist noch ungewiss. „Es wird nicht einfach. Aber ich gehe fest davon aus, dass wir alle Anträge zügig bearbeiten und zur Auszahlung bringen“, verspricht er.
Vorsichtig zuversichtlich gibt man sich überall, obwohl mancherorts noch Personal fehlt, um die Anträge zu bearbeiten. Zwar soll das Jobcenter in Olpe um zwei Mitarbeiter verstärkt werden - allerdings nicht zum morgigen Start. Und im Märkischen Kreis sind zwar alle Mitarbeiter gut geschult worden, neue Stellen aber bisher nicht geplant. Man könne noch gar nicht abschätzen, wie viele Anträge auf die Behörden zukommen, erklärt Ulrich Bork vom Hochsauerlandkreis, warum die Personalplanung so schwierig ist.
Dabei rechnet man in den Behörden mit „viel Aufwand“, wie Vera Ehrlich vom Jobcenter im Märkischen Kreis erklärt. Im Übrigen nicht nur für die Behörde, sondern auch für die Hartz-IV-Empfänger. Wer zum Beispiel Nachhilfe beantragen möchte, der benötigt eine Bescheinigung der Schule oder des Lehrers, das die Versetzung gefährdet und der Förderbedarf nicht durch die Schule gedeckt werden kann. Eine Aufgabe, die man bei der Lehrergewerkschaft GEW kritisiert hat.
Fraglich ist auch, wen das Jobcenter dann mit der Nachhilfe beauftragt? Wenn es sich um einen private Unterricht handele, müsse vermutlich wiederum ein Lehrer bescheinigen, dass der Nachhilfelehrer geeignet sei, so Vera Ehrlich. Ein Aufwand, den viele Bedürfte scheuen, fürchtet Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
„Ein Riesenchaos“ erwartet Künkler, wenn es um die Ansprüche derjenigen Kinder geht, deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen. „Da können wir nicht handeln“, bestätigt Ulrich Bork vom Hochsauerlandkreis. „Es stehen noch die Ausführungsbestimmungen des Landes NRW.“