Hagen. .

Im Februar urteilt der Bundesgerichtshof über die Frage, ob die Bahn Streckenaufträge des VRR rechtmäßig bekommen hat. Fällt der Richterspruch zuungusten der DB aus, hat das auch für den Fahrgast Nachteile.

Mindestens „Korruptions­nähe“ bescheinigt Professor Joachim Daduna, Verkehrsforscher von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, der vertrackten Geschichte, die sich ums Streckenvergaberecht im Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) dreht und in der die Unternehmen Abellio und DB, der Bundesgerichtshof und das Bundeskartellamt die Hauptrollen spielen.

Die Firma Abellio, die Personen im gesamten Ruhr-Sieg-Netz befördert, hatte gegen die Streckenvergabepraxis des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) geklagt. Europas größtes Nahverkehrsnetz mit werktags im Schnitt vier Millionen Fahrgästen hatte 2009 den Auftrag für die DB verlängert, bis 2023 die Personenbeförderung auf VRR-Strecken zu übernehmen, ohne die Vergabe öffentlich auszuschreiben. Der von Abellio angestrengte sogenannte „Vergabe-Nachprüfungsantrag“ ist inzwischen beim Bundesgerichtshof anhängig. Der BGH räumte Abellio und Bahn eine Frist ein, sich bis zum 25. Januar außergerichtlich zu einigen, um ein Urteil abzuwenden.

Der Wettbewerb ist in Gefahr

Dass aber nun das staatliche Transportunternehmen seinen Konkurrenten ruhig stellte, indem es ihm ebenfalls Teilstrecken zuschusterte ohne sie auszuschreiben – die S 5 und die S 8 – rief das Kartellamt auf den Plan. „Den Wettbewerb um den Markt“ sehe seine Behörde in Gefahr, so Sprecher Kay Weiner. Drittanbieter hätten keine Chance, sich im VRR zu engagieren.

Halten sich Bahn und Abellio nun an die kartellrechtlichen Vorgaben und lassen den vom BGH gesetzten Einigungstermin verstreichen, wie es Abellio gestern verkündete, wird es an dem obersten Gericht liegen, Klarheit in einem Bereich zu schaffen, in dem bisher die DB ihre Machtposition durchsetzte, indem sie Druck auf die Auftraggeber ausübte. So beschreibt es Verkehrsforscher Daduna. Ar­beitsplatzerhalt und Investitionen, die private Unternehmen nicht leisten könnten, seien schlagende Argumente.

Eine Grundsatzentscheidung

Lothar Ebbers, NRW-Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, erwartet für den 8. Februar eine Grundsatzentscheidung darüber, wie künftig der Wettbewerb auf deutschen Schienen ausgestaltet sein wird. Bisher muss bei der Verlängerung von Versorgungsverträgen keine neue Ausschreibung erfolgen. Den Bahn-Lobbyisten sei es gelungen, dahingehende EU-Bestrebungen im deutschen Recht zu „verwässern“, so Daduna.

Urteilt der BGH nun zuungunsten der DB befürchtet Pro Bahn „enormen Flurschaden“. Der laufende Kontrakt zwischen DB und VRR würde einkassiert, es gelte wieder der um 200 Millionen Euro teurere Altvertrag, erklärt Ebbers. Die Folge: Der VRR müsste sparen und ließe lediglich einen Notfahrplan bestücken. Fahrgäste müssten sich auf weniger Züge in geringerer Taktung einstellen. In Südwestfalen betroffen sein könnten dann beispielsweise der Regionalexpress (RE) 4, der RE 7 und der RE 13.