Hagen. .
Der gefegte Waldweg, Bäume, die in Reih und Glied stehen - die Vorstellungen, wie ein Wald aussehen muss, haben sich verändert. „Wir bewirtschaften unsere Wälder heute naturnah, da sieht es nicht immer ordentlich aus“, sagt der Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Waldbauernverbandes, Axel Krähenbrink. Naturnahe Wälder bergen seiner Aussage nach aber auch andere Gefahren, die Waldnutzer bedenken sollten.
Wenn Totholz als Waldbestandteil im Forst liegen bleibe, müsse auch damit gerechnet werden, dass dieses Holz brechen könne. Auch die Gefahren, die durch Forstarbeiten entstehen würden, müssten bedacht werden, so Krähenbrink. „Es kann sein, dass da eine Baumkrone nach dem Fällen liegen bleibt. Dafür kann man aber niemanden verantwortlich machen.“ In diesem Punkt stärkt das Landesforstgesetz die Position der Waldbesitzer. Denn - so steht in Paragraf 2 - auch mit Gefahren, die durch eine „ordnungsgemäße Bewirtschaftung“ entstehen, müssten Waldnutzer rechnen. Eine Gesetzgebung, die einen Standard für die Sicherungspflichten der Forstbesitzer festlege, sieht Krähenbrink aber auch in Zukunft nicht. „Dazu sind die Situationen zu vielfältig. Hier liegt es im Ermessen des Richters, die Verantwortung zu bewerten.“
Horst Heicappell, Forstamtsleiter in Hagen, sieht in der praktizierten Rechtsprechung jedoch eine Tendenz, die die Verantwortlichkeit der Waldbesitzer erhöht. „Nicht erst seit dem Meschede-Urteil bewegen wir uns in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Gutachtern und Richtern.“ In Meschede war ein Waldbesitzer in Haftung genommen worden, nachdem auf einem öffentlichen Weg ein herabfallender Ast eine Radfahrerin schwer verletzt hatte. „Wir müssen die Gefahren vermitteln“, sagt Bernd Vangerow, Waldbesitzer aus Iserlohn, und setzt auf Kommunikation statt auf Paragrafen. Nur in einem Punkt wünscht sich der Iserlohner mehr Rechte: „Wenn es darum geht, die Unbelehrbaren, die sich nach einem Sturm in Gefahr bringen, in ihre Schranken zu weisen.“