Berlin. Ab 2025 haben alle Stromanbieter dynamische Tarife im Programm. Doch die Mehrheit weiß nicht, was das ist und wie man damit sparen kann.
Ab 2025 sind alle Stromanbieter in Deutschland verpflichtet, auch dynamische Tarife anzubieten. Doch wenige Monate vor dem Start weiß mehr als die Hälfte der Menschen nicht, was sich dahinter verbirgt. Das ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Danach gaben 53 Prozent der befragten Haushalte an, noch nie von dynamischen Stromtarifen gehört zu haben. Weitere 26 Prozent kennen den Namen, sehen sich aber nicht in der Lage, zu erklären, worum es bei dynamischen Stromtarifen geht. Nur ein Fünftel der Befragten gab an, das Konzept zu kennen und auch erklären zu können. Dabei ist der Anteil derer, die dynamische Tarife erklären könnten, unter Hauseigentümerinnen und -eigentümern mit 25 Prozent deutlich höher als unter Mieterinnen und Mietern (17 Prozent).
Im Vergleich zu einer Befragung 2022 ist der Bekanntheitsgrad von dynamischen Tarifen deutlich gestiegen. Damals gaben noch 65 Prozent der Befragten an, diese nicht zu kennen.
FAQ Balkonkraftwerk
Wann kommt die 800 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?
Sobald das Solarpaket I in Kraft getreten ist und die Produktnorm für Balkonkraftwerke vom Verband Elektrotechnik Elektronik (VED) Informationstechnik angepasst wurde, sind die 800 Watt erlaubt. Bis dahin können Wechselrichter mit 800 Watt Leistung trotzdem genutzt werden – die Leistung muss aber gedrosselt werden.
Kann ich einen 600 Watt Wechselrichter auf 800 Watt umstellen?
Viele Hersteller bieten Wechselrichter mit 800 Watt oder mehr an, die gedrosselt werden können. Das funktioniert manuell direkt am Wechselrichter oder über eine App, die viele Hersteller anbieten. Ein Wechselrichter mit einer Maximalleistung von 600 Watt kann in der Regel nicht einfach umgestellt werden. Hier muss dann in einen Neuen investiert werden.
Was passiert, wenn ich mehr als 800 Watt einspeise?
Der Elektromeister und YouTuber Karl Helmut warnt 2023 in einem Video davor, dass ein 800-W-Balkonkraftwerk zu einer Überlastung der Hauselektronik führen könnte. Das würde vor allem Altbauten mit einer veralteten Elektronik betreffen.
Was sind die Bauteile von einem Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk besteht aus mehreren Schlüsselkomponenten. Diese ermöglichen es, Sonnenlicht direkt auf dem eigenen Balkon in elektrische Energie umzuwandeln, die entweder selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
➣ Solarpaneele: Das Herzstück jedes Balkonkraftwerks. Diese Paneele fangen die Sonnenstrahlen ein und wandeln sie in Gleichstrom (DC) um. Sie sind speziell dafür konzipiert, auch auf kleinem Raum maximale Energie zu erzeugen.
➣ Wechselrichter: Diese Komponente ist entscheidend für die Umwandlung des von den Solarpaneelen erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom (AC), der von Haushaltsgeräten genutzt werden kann. Für Balkonkraftwerke eignen sich besonders Mikro-Wechselrichter, da sie direkt an einzelne Solarpaneele angeschlossen werden können, was eine effiziente Energieausbeute und einfache Installation ermöglicht.
➣ Montagesystem: Eine stabile und sichere Montage ist entscheidend, um die Solarpaneele optimal zur Sonne auszurichten und sie sicher am Balkon zu befestigen. Die Montagesysteme sind so gestaltet, dass sie auch bei begrenztem Platz und unterschiedlichen Balkonkonstruktionen eine maximale Sonneneinstrahlung gewährleisten.
➣ Anschluss- und Sicherheitstechnik: Kabel, Stecker und Sicherheitseinrichtungen wie ein Überlastschutz sorgen dafür, dass das Balkonkraftwerk sicher mit dem häuslichen Stromnetz oder dem öffentlichen Netz verbunden werden kann. Sie schützen zudem vor elektrischen Fehlern und garantieren die sichere Funktion des Systems.
Was ändert sich für Balkonkraftwerke ab 2024?
Mit dem Solarpaket I treten 2024 wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland in Kraft, die deren Nutzung erheblich vereinfachen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen im Überblick:
➣ Mehr Leistung: Die maximale Ausgangsleistung von Wechselrichtern für Balkonkraftwerke wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Außerdem wird die zulässige Gesamtnennleistung der Anlagen auf bis zu 2000 Watt erhöht.
➣ Vereinfachte Anmeldung: Die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird vereinfacht, indem die Anzahl der erforderlichen Angaben reduziert wird. Eine separate Anmeldung über den Netzbetreiber soll wegfallen.
➣ Bauliche und technische Vorschriften: Es gibt Lockerungen in den baulichen Anforderungen. Beispielsweise entfällt die Pflicht zur statischen Berechnung für kleinere Anlagen unter 200 Watt, und auch die Brandschutzauflagen sowie die Optik der Module betreffende Regelungen sollen flexibler gestaltet werden.
➣ Stärkung der Rechte von Mietern und Eigentümern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt sich dafür ein, die Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme im Mietrecht und Wohneigentumsgesetz zu verankern, was es Mietern und Eigentümern erleichtert, solche Anlagen zu installieren.
Dynamische Stromtarife: VZBV sieht das Modell auf dem Weg heraus aus der Nische
Dynamische Stromtarife unterscheiden sich von anderen Stromtarifen, indem sie keinen festen Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom festlegen. Stattdessen orientieren sie sich an den schwankenden Strompreisen an der Börse: Wenn dort Strom besonders billig ist, wird das entsprechend an die Kunden gegeben. Umgekehrt gilt das aber auch für Preisspitzen.
Lukrativ können dynamische Stromtarife deshalb vor allem für diejenigen Verbraucher sein, die große Teile ihres Stromverbrauchs zeitlich flexibel steuern können – etwa, in dem sie entscheiden, wann sie ihr E-Auto laden oder ihre Wärmepumpe einschalten.
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Bisher sind dynamische Stromtarife in Deutschland wenig verbreitet: Nur 7 Prozent der befragten Haushalte nutzen einen solchen Tarif. Vor zwei Jahren waren es noch zwei Prozent. Der VZBV sieht sie deshalb auf dem Weg heraus aus der Nische.
Auch, weil das Angebot an dynamischen Tarifen bald deutlich steigen dürfte: Stromanbieter mit mehr als 100.000 Kunden sind schon seit 2022 verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Ab dem Jahreswechsel gilt diese Pflicht auch für alle anderen Stromanbieter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Informationen über dynamische Tarife und bessere Vergleichbarkeit.