Berlin. Viele Menschen melden ihre Haushaltshilfe nicht an, 90 Prozent arbeiten schwarz. Das ist riskant – und man verschenkt so sogar Geld.

Putzen, Hemden bügeln oder Staub wischen: Das bisschen Haushalt kann manchmal richtig viel sein. Rund jeder zehnte Haushalt nutzt bisher die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, ermittelte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie.

Doch bei der zuverlässigen Putzhilfe im Haushalt gibt es zwei Probleme: Schwarzarbeit einerseits und andererseits überhaupt eine Haushaltshilfe zu finden. Welche Gefahren drohen bei Schwarzarbeit? Wie kann ich eine Haushaltshilfe legalisieren? Wie hoch sind die Kosten der Dienstleister für den Haushalt? Kann ein Minijobber die Lösung sein und was ist dabei zu beachten? Gibt es steuerliche Vorteile? Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

Haushaltshilfe: Wie verbreitet ist die Schwarzarbeit?

Bei der Minijob-Zentrale sind rund 265.000 Minijobber angemeldet, die in Privathaushalten arbeiten. „Rund 3,6 Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen jemanden, ohne die Tätigkeit offiziell anzumelden, und Anbieter und Nachfrager sparen so Steuern und Sozialabgaben“, sagt Dominik Enste vom IW.

Der Anteil der Haushalte, die ihre Reinigungskraft nicht angemeldet hätten, liege bei rund 90 Prozent. „Sie arbeiten ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal“, so Enste. Bei dieser Rechnung ist schon berücksichtigt, dass nicht alle Haushaltshilfen Minijobber sind. Es gibt auch selbstständige Haushaltshilfen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in diesem Bereich.

Minijobber, Haushaltshilfe HA Grafik, HA Infografik
Minijobber, Haushaltshilfe HA Grafik, HA Infografik © HA Grafik, HA Infografik, F. Hasse | F. HasseFrank Hasse

Was sind die Gründe für Schwarzarbeit bei Haushaltshilfen?

Die Minijob-Zentrale, die für die Minijobs in Deutschland zuständig ist, will sich nicht mehr zu diesem Thema äußern. Nach einer früheren Einschätzung dieser Behörde ist es aber vielfach eine Mischung aus Bequemlichkeit und Gewohnheit, weil es schon viele Jahre so praktiziert wird.

Das Desinteresse kommt nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von den Putzhilfen selbst, die mehrerer solcher Jobs nachgehen, was nicht gestattet ist, sofern damit die jährliche Verdienstgrenze von 6240 Euro überschritten wird. Dabei entstehen durch die Schwarzarbeit gleich mehrere Risiken durch fehlenden Versicherungsschutz in der Unfallversicherung und dass die Schwarzarbeit entdeckt wird. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel zwar auch Krankenkassenbeiträge für seine Haushaltshilfe. Daraus entsteht für den Minijobber aber kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld. Arbeitgeber müssen den Pauschalbeitrag zur Krankenkasse nur bezahlen, wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist.

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Was sind die Gefahren illegaler Beschäftigung?

Die Risiken sind für den Arbeitgeber ungleich höher als für die illegale Hilfskraft. „Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit“, sagt Sandra Antoni von der Minijob-Zentrale.

„Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen sie mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung außerdem die ärztlichen Behandlungskosten von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.“

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Wie lässt sich eine Haushaltshilfe legalisieren?

„Die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale geht schnell und einfach“, sagt Antoni. Das erfolgt mit dem sogenannten Haushaltscheckverfahren. Dazu sind nur wenige Angaben wie die persönlichen Daten des Arbeitgebers, der Haushaltshilfe und ihrer Rentenversicherungsnummer notwendig.

Die Anmeldung ist online unter www.minijob-zentrale.de, per Post oder auch telefonisch möglich. „Montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr sind wir unter 0355/2902-707 99 zu erreichen und Ihre Haushaltshilfe kann telefonisch angemeldet werden“, sagt Antoni.

Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass die Putzhilfe insgesamt im Monat durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro verdient – auch wenn sie in mehreren Haushalten tätig ist. Sonst kann sie nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Zentrale fragt auch nicht danach, wie lange die Putzhilfe schon schwarz beschäftigt wird. Die Helferin ist mit der Anmeldung krankenversichert. Außerdem gibt es eine Unfallversicherung.

Der Arbeitnehmer selbst muss nichts zahlen, es sei denn, er entscheidet sich für eine freiwillige Rentenversicherung. Der Eigenanteil liegt bei 13,6 Prozent. Für den Arbeitgeber summieren sich die Abgaben auf bis zu rund 14,8 Prozent – zusätzlich zum vereinbarten Lohn.

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Wie kann ich eine Haushaltshilfe finden?

Es gibt Vermittlungsportale im Internet wie helpling.de oder örtlich ansässige Dienstleister. Auch die Minijob-Zentrale betreibt eine Jobbörse für Haushaltshilfen. Alternativ kann man sich im Freundeskreis umhören, ob eine Haushaltshilfe noch freie Kapazitäten hat.

Was sind die Unterschiede zwischen Vermittlungsportalen und klassischen Dienstleistern?

Vermittlungsplattformen wie Helpling agieren relativ unpersönlich. Sie eignen sich, wenn für eine bestimmte Zeit schnell eine Haushaltshilfe gefunden werden soll, „denn in der Regel kommt kein festes Kunden-Mitarbeiter-Verhältnis zustande“, sagt Birgit Malzahn, Vorsitzende des Bundesverbands haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU).

Die Plattformen könnten zwar viel technisch lösen, aber es gehe um eine regelmäßige Arbeit in der Wohnung. „Wen ich da reinlasse, das hat viel mit persönlichem Eindruck und passender Chemie zu tun“, sagt Malzahn. Für ihre Mitgliedsfirmen gelten bestimmte Standards. Dazu gehöre, dass für alle Mitarbeiter polizeiliche Führungszeugnisse, eine Gesundheitsbelehrung und Qualifikationsnachweise vorliegen. Alle Beschäftigten sind ausreichend unfall- und haftpflichtversichert.

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Wie teuer sind Haushaltshilfen?

Auch Minijobber im Privathaushalt haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der liegt aktuell bei 12 Euro je Stunde. Doch das reicht nicht aus, um eine Haushaltshilfe zu gewinnen. Bei der Jobbörse verlangen die meisten Anbieter zwischen 15 und 20 Euro je Stunde. Bei Helping.de liegen die Angebote der Putzhilfen zwischen 17 und 27 Euro je Stunde.

Bei den BHDU-Mitgliedsfirmen liegt der Stundensatz eher bei 30 Euro. Bei Haushalten, die sich regelmäßig eine Haushaltshilfe leisten können, beträgt das Haushaltsnettoeinkommen im Durchschnitt 4800 Euro im Monat, so das IW.

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Sollten Haushaltshilfen bei Familien nicht staatlich gefördert werden?

Schon Anfang 2022 kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, dass Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe künftig 40 Prozent der Kosten vom Staat bezuschusst bekommen sollen. Damit sollen für die Haushaltshilfen Wege aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung geschaffen werden, sagt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums (BMAS).

Doch ein konkretes Datum für die Umsetzung gibt es noch nicht. „Technische Grundlage des Zulagen- und Gutscheinsystems soll eine digitale Plattform wie eine App sein, auf der Nachfrage und Angebot zusammengebracht werden. Derzeit werden im BMAS die Voraussetzungen geprüft, die hierfür erfüllt sein müssen“, sagt die Ministeriumssprecherin zum Stand des Projekts.

Putzhilfe anmelden: Gibt es steuerliche Vorteile?

Für im Haus­halt­scheck­verfahren angemeldete Minijobber können jährlich maximal 2550 Euro in der Steuererklärung abgerechnet werden. 20 Prozent davon werden anerkannt. Das ergibt einen Steuer­vorteil von maximal 510 Euro pro Jahr.

Wie sieht die Steuerersparnis konkret aus?

Ein Beispiel: Die angemeldete Haushaltshilfe kommt 12 Stunden im Monat in die Wohnung zum Arbeiten und erhält einen Stundenlohn von 20 Euro. Das entspricht einem Monatsverdienst von 240 Euro. Nach Anmeldung muss der Arbeitgeber zusätzlich 14,8 Prozent Abgaben in Höhe von 35,50 Euro zahlen, sodass sich die monatlichen Aufwendungen auf 275,50 Euro erhöhen.

Bei der Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr darf er maximal 2550 Euro der gezahlten rund 3306 Euro geltend machen. Die Steuerersparnis beträgt 510 Euro und ist höher als die gezahlten Abgaben (426 Euro).

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