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Bereits seit seiner Einführung im Jahr 2005 sorgt Hartz IV für Konflikte. So wird die Umstellung auf das Arbeitslosengeld II, wie Hartz IV offiziell heißt, vor allem von Politikerinnen und Politikern von Union und SPD rückblickend als unumgängliche Sozialreform angesehen, die zu einer Verringerung der Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland geführt habe. Andere Akteure bewerten Hartz IV kritischer. Ein "angemessener Lebensstandard" könne nur durch die Bezüge nicht ermöglicht werden, urteilen sogar die Vereinten Nationen.

Auch innerhalb Deutschlands gibt es immer wieder Kritik an zu geringen Regelsätzen und zu strikten Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern. Die Ampel-Koalition hat deshalb angekündigt, das Arbeitslosengeld II durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzen zu wollen.

Doch was genau ist Hartz IV eigentlich? Wie hoch ist der aktuelle Regelsatz? Welche Zuschüsse, etwa zur Miete, gibt es? Und wann wird das Geld ausgezahlt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Hartz IV – Infos und Fakten zum Arbeitslosengeld II

  • Bedeutung: Hartz IV ist die finanzielle Unterstützung für "arbeitsfähige Arbeitssuchende" in Deutschland. Wer arbeitsfähig ist, aber keinen Job hat, hat auch kein Einkommen. Dieses wird – wenn auch in geringerem Umfang – durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Zudem können auch Menschen mit sehr geringem Einkommen die staatliche Leistung erhalten.
  • Einführung: Hartz IV wurde 2005 unter der grün-roten Bundesregierung von Gerhard Schröder eingeführt. Die Reform des Sozialsystems sollte damals helfen, die sehr hohen Arbeitslosenzahlen in Deutschland zu senken.
  • Empfängerinnen und Empfänger: Rund 3,6 Millionen Menschen haben laut der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 Hartz IV erhalten. Das ist der geringste Wert seit der Einführung des Arbeitslosengelds II. Der Höchstwert betrug im Jahr 2006 rund 5,4 Millionen.
  • Sanktionen: Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden. Zu den Pflichten gehört es unter anderem, sich auf freie Jobs zu bewerben und zu Terminen im Jobcenter zu erscheinen.
  • Träger: Für die Auszahlung von Hartz IV sind die Jobcenter zuständig. Sie sind eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers, etwa einer Stadt oder eines Kreises.
  • Kritik: Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass Hartz IV nicht für einen angemessenen Lebensstandard reiche – viele Empfängerinnen und Empfänger sind von Armut bedroht. Zudem stoßen die zum Teil harten Sanktionen auf Kritik.

Was ist Hartz IV?

Als Hartz IV stellt die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende in Deutschland dar. Nach dem Job-Verlust erhalten die meisten Menschen in der Bundesrepublik zunächst Arbeitslosengeld I. Dessen Höhe hängt vom zuvor erzielten Einkommen ab. Es wird aber nur für eine bestimmte Zeit bezahlt. Danach erhalten Arbeitssuchende Hartz IV.

Doch auch Menschen, die einen Job haben, können Hartz IV beantragen – wenn ihr Einkommen nicht für ihren Lebensunterhalt ausreicht. Finanziert wird Hartz IV aus Steuern, die Auszahlung übernimmt das Jobcenter.

Hartz-IV-Antrag: Wie kann man Hartz IV beantragen?

Weil Hartz IV vom Jobcenter und nicht von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird, muss rechtzeitig bevor die Zeit, in der Berechtigte das Arbeitslosengeld I erhalten, endet, ein gesonderter Antrag gestellt werden. Einen automatischen Übergang gibt es nicht. Der Antrag selbst kann per Brief, online oder auch persönlich gestellt werden.

Wichtig ist es, dabei die nötigen Unterlagen einzureichen. Denn nur, wenn alle Dokumente vorhanden sind, kann der Antrag bearbeitet und im nächsten Schritt bewilligt werden. Eingereicht werden müssen:

  • Der eigentliche Antrag sowie gegebenenfalls Anlagen, zum Beispiel für Kinder
  • Eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • Falls vorhanden ein Aufenthaltstitel (für Nicht-Staatsbürger)
  • Die Steuer-ID und die Bankverbindung
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe
  • Nachweis über andere Sozialleistungen
  • Falls vorhanden: Heiratsurkunde, BAföG- oder BAB-Bescheid, Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigung (bei Aufstockern)

Hartz IV: Wie hoch ist der Regelsatz?

Bei der Zusammensetzung des Hartz-IV-Satzes werden die Bedürfnisse der Empfangsberechtigten und deren Lebensumstände berücksichtigt. Deshalb gibt es statt eines einheitlichen Satzes auch mehrere unterschiedliche Sätze.

Alleinstehende/Alleinerziehende449 Euro
Pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft404 Euro
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen360 Euro
Empfänger unter 25 Haushalt der Eltern360 Euro
Kinder 14 bis 17 Jahre376 Euro
Kinder 6 bis 13 Jahre311 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre285 Euro

Regelmäßig werden die Hartz-IV-Sätze erhöht – zuletzt Anfang 2022. Damals stieg der Betrag, den eine alleinstehende Person pro Monat erhält, um drei Euro.

Hartz IV-Auszahlung: Wann wird das Geld ausgezahlt?

Im Unterschied zu vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen ihr Geld im Voraus. Das heißt: Spätestens am 1. eines Monats ist der Betrag auf dem Konto. Überwiesen wird er vom Jobcenter aber meist schon am Ende des vorausgegangenen Monats. Trotzdem fallen die Auszahlungstermine für Hartz IV nicht immer auf den letzten Tag eines Monats, sondern in der Regel auf den letzten Arbeitstag.

Miete oder Heizkosten bei Hartz IV: Welche Zuschüsse gibt es?

Der Hartz-IV-Satz umfasst die normalen Lebenshaltungskosten. Dazu gehören Lebensmittel und Hygieneprodukte, aber auch Kultur und Bildung. Daneben werden Empfängerinnen und Empfängern bestimmte Kosten erstattet. So gibt es zusätzlich zu Hartz IV Geld für die Miete. Diese darf aber einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Außerdem zahlt das Jobcenter zusätzlich zu Hartz IV die Heizkosten. Daneben gibt es in folgenden Fällen mehr Geld.

  • Mehrbedarf: Schwangere (ab der 13. Woche), (chronisch) Kranken und Alleinerziehenden
  • Sonderbedarf: Von der Lebenssituation abhängig, etwa Putzhilfe für Rollstuhlfahrer oder Hautpflegeprodukte für Menschen mit Neurodermitis
  • Einmalige Leistungen: Erstausstattung für die Wohnung (unter anderem bei Auszug von zu Hause, Heirat oder nach Bränden), Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung von therapeutischen Geräten (orthopädische Schuhe, Rollstuhl, etc.)

Kann ich meine Hartz-IV-Bezüge vorab berechnen?

Da sie von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, ist es schwierig, die Höhe der Hartz-IV-Bezüge vorab zu berechnen. Im Internet gibt es aber verschiedene Hartz-IV-Rechner, die zumindest einen groben Eindruck von den etwaigen Bezügen vermitteln können.

Freibetrag: Was darf man bei Hartz IV dazuverdienen?

Für Hartz-IV-Empfänger gibt es einen Freibetrag. Dieser betragt, wie viel sie pro Monat zusätzlich zu ihren Bezügen verdienen dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden. Übersteigt das eigene Einkommen diese Summe, gibt es Abzüge. Diese können unterschiedlich hoch ausfallen.

Corona: Wie werden Hartz-IV-Empfänger unterstützt?

Viele Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger wurden von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Das kostenlose Schulessen für die Kinder viel zeitweise weg, Angebote wie Freizeitzentren mussten vorübergehend schließen. Hinzu kommen die Kosten für Masken, Corona-Tests und Desinfektionsmittel. Um diese Mehrbelastung abzufedern, wurde ein sogenannter Corona-Bonus zu Hartz IV ausgezahlt. Zusätzlich gab es einen Corona-Freizeitbonus, der speziell für die Unterstützung von Kindern in ärmeren Familien gedacht war.

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