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Immer weiter ansteigende Energiepreise, durch die Inflation in die Höhe getriebene Kosten für Lebensmittel und kein ausgleichendes Plus bei den Löhnen: Viele Menschen in Deutschland leiden unter den Folgen der aktuellen Krise. Nicht wenige fürchten, ihre Rechnungen im Winter nicht mehr bezahlen zu können. Um sie finanziell zu unterstützen, setzt die Bundesregierung auf die sogenannte Energiepauschale.
Diese wurde im Rahmen verschiedener Entlastungspakete eingeführt und soll vor allem die hohen Energiepreise abfedern. Möglichst einfach soll das Geld an die Menschen in Deutschland ausgezahlt werden. Doch wie genau soll die Auszahlung funktionieren? Und wer erhält die Energiepauschale überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
300 Euro Energiepauschale: Wer hat Anspruch auf das Geld?
Anspruch auf die Energiepauschale haben alle Menschen, die in Deutschland leben und 2022 berufstätig waren. Dabei ist es egal, ob man seiner Arbeit für das gesamte Jahr oder nur einen bestimmten Zeitraum nachgegangen ist. Und auch die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle: Die Energiepauschale gibt es sowohl für Minijobber als auch für Menschen mit hohem Einkommen.
Wie funktioniert die Auszahlung der Energiepauschale?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es bei der Auszahlung der Energiepauschale am einfachsten: Ihnen wird das Geld in der Regel im September oder Oktober einfach vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin überwiesen. Doch es gibt Ausnahmen.
- Minijobber und Aushilfskräfte müssen dem Arbeitgeber vorab schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Arbeitsverhältnis handelt. Nur dann bekommen sie das Geld.
- Bei kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen zahlt der Arbeitgeber keine Energiepauschale.
- Zudem erhält man das Geld vom Arbeitnehmer nur, wenn man dort zum 1. September beschäftigt ist.
Wer das Geld nicht über den Arbeitnehmer erhält, kann es sich über die Steuererklärung für das Jahr 2022 sichern. Das gilt auch für viele Selbstständige. Für sie gibt es aber auch die Möglichkeit, die Energiepauschale mit der Umsatzsteuervorauszahlung zu verrechnen.
Bekommen auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale?
Nachdem die Bundesregierung die Energiepauschale angekündigt hatte, war die Kritik groß: Rentnerinnen und Rentner wurde bei der Entlastung nur bedacht, wenn sie zusätzlich zu ihren Altersbezügen einen Job hatten. Inzwischen hat die Ampel-Koalition aber nachgebessert. Durch das dritte Entlastungspaket gibt es auch für alle bisher nicht berücksichtigten Rentnerinnen und Rentner 300 Euro.
Bei der Auszahlung gibt es zwei Möglichkeiten. Wer einen Job hat, bekommt das Geld in der Regel vom Arbeitgeber. Ist das nicht der Fall, werden die 300 Euro im Dezember von der Rentenkasse ausgezahlt. Doch Vorsicht: Wer die staatliche Unterstützung zweimal erhält, muss sie zurückzahlen. Denn jede Person hat nur einmal Anspruch auf das Geld. Alles, was Rentnerinnen und Rentner zur Energiepauschale wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Energiepauschale für Studierende: Wie viel Geld gibt es?
Wie auch bei den Rentnern, sah es bei den Studentinnen und Studenten zunächst so aus, als würden sie leer ausgehen. Doch die Regierung hat nachgebessert und nun erhalten auch Studierende die Energiepauschale. Für sie gibt es allerdings weniger Geld: 200 Euro sollen im Dezember pro Person ausgezahlt werden.
Elternzeit oder Krankengeld: Erhält man die Energiepauschale trotzdem?
Auch, wer in Elternzeit ist oder Krankengeld bezieht, hat Anspruch auf die Energiepauschale. In diesen Fällen wird das Geld jedoch nicht automatisch ausgezahlt. Die Betroffenen sollten daher aktiv werden. Männer und Frauen in Elternzeit sollten sich an ihren Arbeitgeber wenden, damit dieser die Auszahlung veranlasst. Bei Beziehern von Krankengeld gibt es zwei Möglichkeiten.
- Wer weniger als sechs Wochen krank ist, bekommt weiterhin sein Gehalt und somit automatisch auch die Energiepauschale.
- Ist man länger krank, ist die Krankenkasse zuständig. Da die jedoch keine Energiepauschale auszahlt, bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, sich das Geld über die Steuererklärung zu sichern.
Werden bei der Energiepauschale Steuern fällig?
Tatsache ist: Die vollen 300 Euro erhalten in Deutschland wohl nur die wenigsten. Denn die Energiepauschale muss versteuert werden. Wie viel schließlich netto auf dem Konto landet, hängt von der eigenen Steuerklasse und vom Einkommen ab. Besonders profitieren von der staatlichen Sonderzahlung also Menschen mit geringem Einkommen, da bei ihnen weniger Steuern fällig werden.
Wenn die Schulden zu hoch sind: Kann die Energiepauschale gepfändet werden?
Für viele Menschen ist es ein Horrorszenario: Wegen der hohen Energiekosten können sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen. Im Extremfall kann es dann zu einer Pfändung kommen. Und die kann auch die Energiepauschale betreffen, denn die 300 Euro sind pfändbar.