Siegen/Bad Berleburg. .

Lange war das Verfahren hin und her gegangen, das angeklagte Ehepaar aus Bad Berleburg hatte gestanden und widerrufen – gestern gab es das Urteil. Der 39-jährige M. muss ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis, wegen schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes, sowie Einfuhr, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Seine Frau bekam als Gehilfin für das Drogendelikt eine Geldstrafe von 1900 Euro.

Staatsanwalt Markus Bender hatte gegen den Ehemann zuvor zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. M. hatte im Januar 2013 einem Bekannten mit einer Schreckschusspistole aus einem halben Meter Entfernung ins Gesicht geschossen, als dieser um Drogen bettelte und nicht gehen wollte. Schwerwiegend wertete der Staatsanwalt zudem das Arsenal von Armbrüsten, Pistolen, einem Messer und einem Schlagstock, obwohl M. seit 2002 Besitz und Führen von Waffen untersagt war.

Dazu kam die Drogenfahrt nach Holland wenige Tage später, bei der Bender davon ausging, dass die Eheleute und ein Dritter mit 1000 Euro dort waren und für „mindestens 700 bis 800 Euro gekauft haben“.

Für die Ehefrau T. (29) beantragte Bender eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Beihilfe zur Tat ihres „dominanten Ehemannes“.

Verteidiger Andreas Trode ging ebenfalls von einer Gehilfentätigkeit seiner Mandantin aus, die er als „verletzte und verletzliche Person“ beschrieb. Die Dinge, über die sie in der Verhandlung nicht habe sprechen wollen, seien bemerkenswert, „da tun sich Gruften auf“. Seine Kollegin Julia Kusztelak ging auf die schwierige Persönlichkeit des Ehemannes ein, der wohl aufgrund seiner psychischen Verfasstheit „so ist, wie er ist“, der eine lange kriminelle Karriere hinter sich habe, aber dennoch in jüngster Zeit auch Zeichen der Besserung erkennen lasse.

„Bitte geben Sie mir eine allerletzte Chance“, hatte M. die Kammer beschworen, ein ruhiges Leben mit seiner Frau führen zu dürfen. „Ich liebe meinen Mann und bitte auch um die letzte Chance“, schloss sie sich an.

Obwohl die Strafe für M. unter zwei Jahren blieb, wollte die Kammer dem Angeklagten, der bereits neun Jahre und neun Monate Hafterfahrung hat, keine positive Sozialprognose für eine Bewährung stellen. Auch in dem „ruhigen Leben“, das beide jetzt führten, „spielen Drogen eine Rolle“, sagte Richter Wolfgang Münker. Die Ehefrau halte das Gericht für „psychisch abhängig von ihrem Ehemann und seiner Mutter“.