Bad Berleburg. .

Nach der Beweisaufnahme blieb Rechtsanwältin Grit Schnobl (Siegen) nichts anderes übrig, als ihrem Mandanten zu raten, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Es fehlten im Gerichtssaal schlichtweg Zeugen, die die Version des 65 Jahre alten Busfahrers untermauert hätten.

Oberamtsanwältin Judith Hippenspiel hatte dem Beschuldigten eine vorsätzliche Unfallflucht vorgeworfen. Dieser Fall soll sich am 1. April diesen Jahres in Röspe zugetragen haben. Beim rückwärts Rangieren soll der Busfahrer ein Wartehäuschen touchiert haben. Dabei seien wichtige Teile aus der Verankerung gehoben worden. Der Gesamtschaden wurde dabei auf rund 600 Euro geschätzt.

Nicht um den Schaden gekümmert

Der Angeklagte ist zwar seit 1983 im Personennahverkehr eingesetzt, trotzdem macht er an jenem Tag wohl einen verhängnisvollen Fehler. Er steigt nicht aus, um einen möglichen Schaden zu begutachten, sondern er schaut im Inneren des Busses nach dem Rechten. Dabei ist er noch von Fahrgästen gesehen worden. Der 65-Jährige setzt anschließend seine Fahrt fort, wird aber in Erndtebrück von der alarmierten Polizei gestellt. Die Ordnungshüter können allerdings am Fahrzeug keine Schäden erkennen, die auf die Kollision mit dem Bushäuschen in der Röspe hinweisen könnten.

Nicht so recht glaubwürdig

Es war für alle am Prozess Beteiligten klar, dass der Fahrer davon nicht unbedingt etwas mitbekommen haben muss, er hätte sich aber trotzdem vergewissern müssen, ob beim Rangieren ein Schaden entstanden ist.

Die Aussage: „Ich bin unschuldig“, half dem Angeklagten nicht weiter. Laut Urteil wird er den Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro jetzt doch wohl bezahlen müssen.