Bad Berleburg. .
12. November 2013 auf der B 480 zwischen Bad Berleburg und Schüllar: Aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit – das ist erwiesen – gerät der Fahrer eines Audi in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und rammt einen Pkw, der sich durch die Wucht des Aufpralls um 180 Grad dreht und erst auf dem Seitenstreifen zum Stehen kommt. Der Fahrer eines entgegen kommenden Mondeos kann nicht mehr ausweichen, es kommt zum Frontalzusammenstoß.
Ordnungsgemäße Ladung
Der Unfallverursacher kam am Dienstag seiner ordnungsmäßigen Ladung vor das Bad Berleburger Amtsgericht nicht nach. Warum blieb anfangs offen. Nur seine Rechtsanwältin hatte auf der Anklagebank Platz genommen. Die Oberamtsanwältin hätte dem 61 Jahre alten Fahrer des dänischen Königshauses fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, denn die Folgen des Unfalls, der sich gegen 20 Uhr abends ereignete, waren erheblich. Unter anderem mussten das Ehepaar im Ford von der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit und anschließend über mehrere Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden. Zwei Kinder kamen ebenfalls zu Schaden und wurden ins Kinderkrankenhaus nach Siegen transportiert. Der Verursacher und sein Beifahrer verbrachten die nächsten Tage in der Helios-Akutklinik.
Da der Beschuldigte seiner Ladung nicht nachkam, verhängte Strafrichter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 75 Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mitarbeiter des dänischen Königshauses die Rechtskurve bei Schüllar deutlich zu schnell passiert hatte. Erlaubt sind dort nur 70 km/h. Auch das Fernbleiben des Unfallverursachers - zum Teil schwer verletzt wurden sieben Personen - konnte abschließend noch geklärt werden: Er hatte eine Verurteilung per Strafbefehl vorgezogen. Das muss der Chauffeur im Vorfeld der Hauptverhandlung wohl seiner Rechtsanwältin mitgeteilt haben.