Wittgenstein. . In Bad Laasphe, Bad Berleburg und Erndtebrück werden zur Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht. Jede Stadt braucht mindestens 250 Freiwillige, die am Wahltag für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen sorgen. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld von 21 Euro.
Am 25. Mai stehen die Kommunal- und Europawahlen an. Dazu sind Wahlberechtigte der Städte Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück aufgerufen, in den Stimmbezirken des Stadtgebietes ihre Stimmen für die Europa-, die Landrats-, die Kreistags-, die Bürgermeister- und Stadtratswahl abzugeben. Dazu benötigen die Städte eine Vielzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.
In allen Kommunen werden rund 250 engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich dieser interessanten und verantwortungsvollen Tätigkeit stellen möchten. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können all jene sein, die selbst wählen dürfen. Da dieses Mal aber Europa- und Kommunalwahl zusammen stattfinden, muss das Mindestalter für den 25. Mai 2014 mindestens 18 Jahre betragen.
Für die möglichen Stichwahlen am 15. Juni dürfen sich auch Helferinnen und Helfer ab 16 Jahren melden.
Keine Vorkenntnisse nötig
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, sind keine besonderen Vorkenntnisse von Nöten. Die Wahlvorstände werden in der Regel so zusammengesetzt, dass sich darin auch Personen befinden, die das Prozedere von früheren Wahlen kennen.
Die Aufgabe des Wahlvorstandes ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal. Dazu prüfen die Ehrenamtlichen die Wahlberechtigung, händigen die Stimmzettel aus, zählen abends alle abgegebenen Stimmen und stellen letztlich das vorläufige Wahlergebnis im Stimmbezirk fest.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. Danach erfolgt die Stimmauszählung. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände in Halbtagsschichten, zur Auszählung sollten sie jedoch wieder vollzählig sein. Zur Vorbereitung auf die Aufgabe bieten die Kommunen eine Schulung an, in der die Einzelheiten des Wahlablaufes erklärt werden. Als Aufwandsentschädigung erhält jedes Mitglied des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro.