Bad Berleburg. . 26-Jähriger muss nach der Hauptverhandlung in Bad Berleburg für mindestens 20 Monate in Haft. Nachdem er bereits im vergangenen Jahr zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt worden war – gegen die er Berufung einlegte – wurde er nun erneut straffällig. Die Berufung zog er zurück.

Als die Hauptverhandlung nach rund 40 Minuten beendet war, hatte der 26-jährige Wiederholungstäter das Schlimmste wohl noch vor sich – eine Vernehmung bei der Polizei. Da kennt sich der gebürtige Berleburger und Vater zweier Kinder hervorragend aus.

Erst im November vergangenen Jahres war der Mann vom Bad Berleburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verdonnert worden – und das ohne Bewährung. Da er gegen dieses Urteil Berufung einlegte, hätte der Fall in der kommenden Woche noch einmal vor dem Siegener Landgericht verhandelt werden müssen. Am Dienstag dann im Sitzungssaal die überraschende Wende. Dort musste sich der 26-Jährige erneut wegen verschiedenen Straftaten verantworten.

Über ein Internet-Auktionshaus hatte er ein Mobiltelefon angeboten, von einem gutgläubigen Käufer 125 Euro kassiert und das Gerät anschließen nicht ausgeliefert. „Durch Vorspiegeln von falschen Tatsachen einen Irrtum erregen“, heißt das im Juristen-Deutsch. Diesen Vorwurf räumte er ein, allerdings sei er zur Tatzeit im Besitz des Handys gewesen.

Ebenfalls warf ihm Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel den Diebstahl eines Laptops vor. Dabei könnte er das Vertrauen des Wohnungsbesitzers ausgenutzt haben, als dieser gerade nicht zu Hause war. Mit diesem Delikt wollte er aber nichts zu tun gehabt haben. Es ist durchaus möglich, dass der Berleburger das Gerät unmittelbar nach der Tat zu Geld gemacht hat, um seine Spielsucht zu finanzieren, schließlich wird er weder der Drogen- noch der Trinker-Szene zugerechnet.

Der Hang zu Automaten könnte auch der Grund sein für Tat Nummer drei: Weil er kein Geld für eine Fahrkarte im Wert von 2,50 Euro übrig hatte, ist er im Zug von Raumland nach Berleburg einem Kontrolleur noch mit dem Erschleichen von Leistungen aufgefallen. Er ist also schwarz gefahren.

Weitere Straftaten verübt

Jetzt aber die Wende: Alle drei Verfahren sind zwar eingestellt worden, dafür muss der Arbeitslose aber definitiv hinter Schloss und Riegel. Im Gegenzug hat der Angeklagte gemeinsam mit seinem Pflichtverteidiger nämlich die Berufung gegen das Urteil von November 2013 zurück genommen und damit ist der Ausflug in die Kreisstadt hinfällig. Die 20 Monate muss er jetzt antreten, aber dabei dürfte es bei weitem nicht bleiben. Wie unsere Zeitung aus gut informierter Quelle erfahren hat, ist er schon wieder mehrfach straffällig geworden. „Jetzt aber mit richtig dicken Dingern.“

Aufgrund der Einstellung des Verfahrens konnte auch auf den Bericht der Bewährungshelferin verzichtet werden. Sie ließ aber nach der Verhandlung durchblicken, dass seine Sozialprognose alles andere als günstig ausgefallen wäre.