Bad Berleburg. .
Da hat die Verwaltungsspitze im Berleburger Rathaus nicht schlecht gestaunt: Vom Nachlassgericht gab es durchaus erfreuliche Post. Die Stadt Bad Berleburg hat geerbt. In dem erst längere Zeit nach dem Tod einer älteren Dame aufgefundenen Testament ist die Stadt Bad Berleburg bedacht; sie soll eine in der Kernstadt gelegene Eigentumswohnung erben. Nach den Recherchen unserer Zeitung lebte die Verstorbene zuletzt im Siegerland, hatte aber eine Beziehung nach Bad Berleburg.
„Das war eine unverhoffte Mitteilung“, erinnert sich Beigeordneter und Kämmerer Jürgen Weber und ergänzt: „Das kommt nicht alle Tage vor. Solange ich bei der Stadt arbeite, ist mir kein Fall bekannt.“
Nun denn; den Kämmerer dürfte so etwas ja wohl freuen! Wohnung verkaufen, Einnahmen verbuchen? Von wegen! Jürgen Weber winkt ab; denn solch ein Nachlass kann und darf natürlich nicht einfach in die Stadtkasse fließen. Deshalb hat die Angelegenheit eine politische Dimension erhalten.
Eva-Winckel-Stiftung separat sehen
Aus der CDU-Fraktion kam die Anregung zu prüfen, ob der Erlös aus einem etwaigen Verkauf der Wohnung in eine Bürgerstiftung einfließen kann – eventuell sogar unter Einbeziehung der seit Jahrzehnten existierenden Eva-Winckel-Stiftung. Bei der ist allerdings das Stiftungsvermögen nicht zuletzt wegen des niedrigen Zinsniveaus deutlich zurück gegangen. Doch dann stellte sich heraus, dass eine Kombination beider Stiftungen wohl eher nicht möglich ist, da es Zweck und Ziel der „unselbstständigen“ Eva-Winckel-Stiftung ist, „ehrbaren, alten Menschen“ in Notsituationen finanziell zu helfen. Das ist in den vergangenen Jahren immer mal praktiziert worden. Dann gab das Kuratorium unter Vorsitz von Hermann Kaiser entsprechenden Personen einen kleineren Geldbetrag aus der Stiftung.
Nun also soll die Verwaltung nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses „mittelfristig“ die Rahmenbedingungen zur Gründung einer Bürgerstiftung mit Festlegung des Stiftungszwecks ausarbeiten. In diesem Zusammenhang nennt Beigeordneter Jürgen Weber die Begriffe „Bürgersolar“ und „Bürgerwind“. Ziel müsse es nach Ansicht Webers sein, „dass die Masse der Bürgerschaft davon partizipieren kann.“ Diese Strategie, so Weber „ist gut und wir werden sie verfolgen.“
Allerdings gibt es noch eine kleine Hürde, die genommen werden muss, denn noch prüft das Nachlassgericht, ob andere Erben existieren, die Anspruch auf die Eigentumswohnung erheben. Entschieden werden muss dann auch noch, ob die Auflage der Erblasserin, Errichtung und Pflege einer Grabstätte für in Bad Berleburg, erfüllt werden kann.