Bad Berleburg.
Wer vor Gericht schweigt, kann sich nicht verteidigen – oder wie es gestern Oberamtsanwalt Markus Urner formulierte: „Wer nichts sagt, kann auch nichts Gutes sagen.“ Diese Worte waren an eine 19-Jährige gerichtet, die sich nicht zum Sachverhalt äußern wollte – zumindest nicht zu Beginn der recht schwierigen Beweisaufnahme.
Angeklagte schweigt lange
Es ging um einen Verkehrsunfall, der sich am 1. August 2012 auf der K 51 zwischen Wemlighausen und Wunderthausen ereignete und ganz erhebliche Folgen hatte. Möglicherweise aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit geriet die junge Fahranfängerin mit ihrem Pkw in einer Linkskurve zu sehr in die Straßenmitte. Dabei berührte sie mit ihrem Außenspiegel den Spiegel eines entgegenkommenden Pkw. Es gab einen kräftigen Schlag. Die Frau verlor die Kontrolle und der Wagen schleuderte auf dem Dach liegend in eine Wiese. Während die Berleburgerin mit dem Schrecken davon kam, erwischte es ihre Beifahrerin schwer. Mit dem Rettungshubschrauber wurde die ins Jung-Stilling-Krankenhaus nach Siegen geflogen, wo ein Schädelhirntrauma diagnostiziert wurde.
Die Verletzte war gestern nicht unter den Zeugen, dafür aber der Fahrer des Kollisionsfahrzeug. Der 65-Jährige versicherte glaubhaft, dass er im Moment des Unfalls „kaum noch mehr nach rechts hätte ausweichen können“. Nach seiner Schilderung war der folgenschwere Crash unausweichlich. Drei Wochen nach dem Unfall jedoch erhielt der Rentner Post. Die 19-Jährige wollte ihm die Schuld in die Schuhe schieben. Sie hatte den 65-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei angezeigt.
Schuldfrage bleibt offen
Die Schuldfrage wurde gestern nicht geklärt, denn in der Rekonstruierung konnten die ermittelnden Beamten aufgrund fehlender Spuren die genaue „Anstoßstelle“ nicht ermitteln. Einzig die „Driftspur nach links“ wäre verwertbar gewesen. Zudem hat niemand das Unfallgeschehen beobachtet. Abschließend wurde die junge Angeklagte dann gesprächiger, räumte auch eine Teilschuld ein.
Ihr Glück. Wenn sie jetzt 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet, ist der Vorwurf der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung vom Tisch. Zusätzlich muss die Angestellte in den nächsten drei Monate ein Fahrsicherheitstraining in Olpe absolvieren.