Bad Berleburg.
Immer dreist und oft auch erfolgreich sind die Maschen, mit denen Telefonbetrüger an das Geld ihrer Opfer kommen. In der vergangenen Woche erst erleichterten die trickreichen Verbrecher einen 80-jährigen Mann aus dem nördlichen Siegerland um 4800 Euro, die er angeblich einer Glücksspielgesellschaft schuldete. Der eingeschüchterte Mann überwies das Geld auf ein Konto in Bahrain und hat keine Chance, auch nur einen Cent davon wieder zu sehen.
Auch in Wittgenstein häufen sich inzwischen solche Anrufe. Auffallend dabei ist, dass die Anrufer gut Bescheid wissen. So können auch Menschen, deren Nummern nicht im Telefonbuch stehen, korrekt mit Namen angesprochen werden. Dieser Umstand in Verbindung mit einem selbstsicheren, oft dreisten Auftreten und echt klingenden Firmennamen funktioniert. Die skrupellosen Täter geben vor z.B. rückständige Forderungen aus Gewinnspiel-Teilnahmen einzutreiben.
Das war in dieser Woche auch in Bad Berleburg der Fall. Eine Frauenstimme forderte im Namen eines Inkassounternehmens 578 Euro von einer Berleburgerin. Als Beweis für die Zustimmung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel gebe es sogar eine Band-Aufzeichnungen eines Telefongespräches. Einfordern könne man diese aber nur durch einen Anwalt, heiß es auf Nachfrage. Das stimmt natürlich nicht. Und die Drohung, bei Nichtzahlung mit der Forderung zum Amtsgericht zu gehen, ist ein Bluff. Gerne wird eine solche Drohung auch mit dem Angebot verbunden, das eine sofortigen Zahlung günstiger komme, als ein teurer Rechtsstreit.
Niemals Kontodaten bestätigen
Extrem problematisch wird es, wenn die Betrüger nicht nur im Besitz von Namen und Adressen ihrer Anrufopfer sind, sondern auch Kontodaten haben: „Sie dürfen in einem solchen Gespräch auf gar keinen Fall irgend etwas bestätigen, selbst wenn die Daten stimmen sollten“, rät Oberkommissar Carsten Roth von der Bad Berleburg Kriminalpolizei. Er ermittelt bereits in vergleichbaren Fällen und rät zweierlei: „Auf jeden Fall sollten Sie ein solches Gespräch schnell beenden und klar und deutlich sagen, dass Sie Anzeige erstatten werden.“
Auch wenn kein Schaden entstanden ist, sollte die Polizei eingeschaltet werden: Nur durch die Anzeigen können die Ermittler Daten über die Maschen der Verbrecher sammeln, fehlenden Puzzleteile ergänzen und möglicherweise die Täter überführen, erläutert Carsten Roth. Natürlich sind weder die Firmennamen, noch die Namen der Anrufer, geschweige denn die im Telefon angezeigten Anrufernummern echt. Aber zusammen ergeben auch gefälschte Identitäten ein Bild.
Laut Gesetz sind Call-Center oder Firmen, die Telefongewinnspiele anbieten oder aber Meinungsumfragen durchführen, gesetzlich verpflichtet, ihre Telefonnummern anzuzeigen. Auch eine Nummer im Display sollte aber kein Ruhekissen für Angerufene sein: Im Internet gibt es Programme, mit denen die angezeigten Rufnummern gefälscht werden können. In Köln beispielsweise sollen Täter so dreist gewesen sein, dass sie als Rückrufnummer das Telefon der Staatsanwaltschaft angeben haben.