Wittgenstein. . Damit die kurzfristig angesetzte Landtagswahl ordnungsgemäß ablaufen kann, braucht es viele vertrauenswürdige Frauen und Männer in den einzelnen Wahllokalen. Diese so genannten Wahlvorstände kontrollieren die Wahlberechtigung vor der Stimmabgabe, sorgen für einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Ablauf der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale die Stimmen aus. Grob gerechnet braucht es rund 450 freiwillige Helfer.
Der Countdown läuft. Noch 39 Tage bis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Ob Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Rennen macht oder Herausforderer Norbert Röttgen, entscheidet sich auch in insgesamt 64 Wahllokalen in Wittgenstein. Außerdem werden auch zahlreiche Wähler ihre Erst- und Zweitstimme per Brief abgeben. Dafür gibt es in Erndtebrück, Bad Laasphe und Bad Berleburg insgesamt sechs Zählkommissionen im Altkreis.
Damit die kurzfristig angesetzte Landtagswahl ordnungsgemäß ablaufen kann, braucht es viele vertrauenswürdige Frauen und Männer in den einzelnen Wahllokalen. Diese so genannten Wahlvorstände kontrollieren die Wahlberechtigung vor der Stimmabgabe, sorgen für einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Ablauf der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale die Stimmen aus. Grob gerechnet braucht es rund 450 freiwillige Helfer.
Allein in Bad Berleburg gibt es insgesamt 26 Wahllokale. Hinzu kommen noch einmal drei Briefwahlvorstände, rechten Roland Breuer von der Stadtverwaltung vor. In Erndtebrück sind es 16 Wahllokale und ein Briefwahlvorstand. In Bad Laasphe gibt es 23 Wahllokale und zwei Briefwahlvorstände.
Erfrischungsgeld 21 Euro
Im Durchschnitt sind zum Beispiel in Bad Berleburg sieben Personen in einem Wahlvorstand. Bei den kleineren Ortschaften und in den drei Briefwahlvorständen seien es aber nur jeweils sechs, so Roland Breuer. Mindestens müssen es fünf sein, die Obergrenze liegt bei acht. Geregelt ist dies im Landeswahlgesetz.
Bislang gab es nur selten Schwierigkeiten, die ehrenamtlichen Posten zu besetzen. Lediglich in den beiden Kernstädten und im Ortskern von Erndtebrück müssen die Kommunalverwaltungen immer wieder mit Absagen und Nachnominierungen rechnen, erläutern Breuer und seine Laaspher Kollegin Jutta Jung.
Die „Erfrischungspauschale“ von 21 Euro treibt die Menschen nicht um, es ist eher Ehrensache. Die Vorschläge für die Vorstände kommen von den Ortsvorstehern, erläutern Breuer und Jung. Beide müssen kontrollieren, ob die Vorgeschlagenen auch die Voraussetzungen erfüllen.
Keine Haftstrafen
Die sind klar: Die Bewerber müssen das aktive und das passive Wahlrecht besitzen. Das heißt sie sind volljährig und unbescholten, können wählen, oder auch gewählt werden. Wer zum Beispiel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch für fünf Jahre die „Amtsfähigkeit“, das heißt er ist dann nicht mehr wählbar, erläutert Breuer ein juristisches Ausschlusskriterium, das auch überprüft wird.
Um beispielsweise in Bad Berleburg einem Wahlvorstand anzugehören, muss die betreffende Person übrigens keinen Wohnsitz in der Stadt haben, räumt Breuer auch mit einem Irrglauben auf.