Bad Berleburg. Ein 20-jähriger Mann aus Bad Laasphe war beschuldigt worden, drei Katzen in der Wohnung seiner Eltern tot getreten zu haben. Das Strafverfahren gegen ihn wurde jetzt eingestellt. Ein psychiatrisches Gutachten hat ihm bescheinigt, dass er unter anderem an einer „Buchstabenphobie“ leidet.

Ein 20-jähriger Mann aus Bad Laasphe war beschuldigt worden, drei Katzen in der Wohnung seiner Eltern tot getreten zu haben. Sein eigener Vater hatte ihn zunächst in einer polizeilichen Aussage schwer belastet. Auf dem Zeugenstuhl des Amtsgerichtes in Bad Berleburg hatte er am Dienstag seine Aussage allerdings revidiert.

Für die Einstellung des Verfahrens sorgte auch ein psychiatrisches Gutachten. Es bescheinigte dem jungen Mann aus Bad Laasphe, dass er unter „Zwangsgedanken“ und einer „Störung der Impulskontrolle“ sowie an einer „Buchstabenphobie“ leidet.

Buchstabe „M“

Die ungewöhnliche Buchstabenphobie kann sich bei dem Wittgensteiner laut Gutachter immer dann bemerkbar machen, wenn ein Wort den Buchstaben „M“ beinhaltet. „M“ war der Anfangsbuchstabe einer ehemaligen (vergeblich) Angebeteten. Tritt die Phobie auf, wird der 20-Jährige laut psychiatrischen Gutachten stets mit seinem eigenen, persönlichen Scheitern konfrontiert und es könne urplötzlich zu aggressiven Handlungen kommen.

Ob die drei Katzen allerdings wegen der Buchstabenphobie des Beschuldigten ihr Leben lassen mussten, konnte durch das Bad Berleburger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Torsten Hoffmann nicht geklärt werden.