Bad Berleburg. Ein Taxifahrer, der im vergangenen Jahr auf der Landstraße zwischen Birkelbach und Womelsdorf einen 24-jährigen Erndtebrücker mit seinem Wagen erfasste und 23 Meter weit schleuderte, wurde nun zu einer Geldauflage verurteilt.

Ausgelassene Stimmung auf dem Weihnachtsball in der Birkelbacher Mehrzweckhalle im vergangenen Jahr. Die Party neigt sich dem Ende, und einige der Gäste entschließen sich, gegen drei Uhr morgens, trotz der klirrend kalten Nacht, den Heimweg zu Fuß anzutreten, da es an diesem Morgen sehr schwer ist, eine der wenigen Taxen zu ergattern.

Unter ihnen ist auch ein 24 Jahre junger Lagerist. Er geht bei guter Sicht auf der rechten Fahrbahnseite und unbegleitet auf der L 720 von Birkelbach in Richtung Womelsdorf. Plötzlich das Unfassbare: Der junge Mann wird von einem zwischen 70 und 85 km/h schnellen Taxibus erfasst. Er prallt mit seinen Oberkörper vor die Windschutzscheibe und wird durch die Luft geschleudert.

Welch unglaubliches Glück der Verunfallte hatte, macht die Unfallaufnahme deutlich. Die Blutlache am Aufprallort und die so genannte „Endlage“ des Opfers lagen nach Angaben eines 49 Jahre alten Polizeibeamten 23 Meter auseinander!

Der 24-Jährige wird unmittelbar nach der Kollision ins Jung-Stilling-Krankenhaus nach Siegen transportiert und dort notoperiert. Sein gebrochenes Bein muss mit einer Platte und zehn Schrauben zusammengeflickt werden. Seine Schulter ist angebrochen, die Nieren sind geschädigt und er hat auch eine Nasenbeinfraktur und diverse Prellungen erlitten. Am schlimmsten ist allerdings die Hirnblutung. Die Ärzte müssen ein Loch in die Schädeldecke bohren, um das Blut abzusaugen. Die Spezialisten können sein Leben retten. Bis auf einen Hörschaden wird der Lagerist wohl keine dauerhaften Beeinträchtigungen davon tragen, so der Erndtebrücker gestern im Zeugenstuhl, dem der schwere Unfall in den Morgenstunden des 2. Weihnachtsfeiertags nicht anzusehen war.

Auf der Anklagebank saß der 35 Jahre alte Taxifahrer. Er hatte sich nach dem unglücklichen Vorfall sofort um den Verunfallten gekümmert, ihn im Krankenhaus und anschließend in der Rehabilitationsklinik regelmäßig besucht. Es ist sogar etwas wie Freundschaft entstanden.

So ist es auch nachzuvollziehen, dass der Lagerist keinen Hass hegt, und auch kein ausgeprägtes Interesse an einer Verurteilung hat. In einer so genannten Zwischenbilanz hatte Richter Torsten Hoffmann bei dem Beschuldigten definitiv eine fahrlässige Körperverletzung ausgemacht. In dem Bereich waren zu diesem Zeitpunkt mehrere Fußgänger unterwegs, die allerdings die rechte Straßenseite benutzen mussten, da die andere Seite aufgrund aufgetürmter Schneeberge nicht begehbar war. Nachzuvollziehen war deshalb auch, dass die Hauptverhandlung nach Paragraf 153 und mit einem so genannten „dicken A“, sprich einer Geldauflage von 2 000 Euro, zahlbar an den DRK-Ortsverein Bad Berleburg, eingestellt wurde. Mit dieser Sanktion konnte auch der Verteidiger des Taxifahrers, Rechtsanwalt Frank Henk, gut leben.