Bad Berleburg. Amtsgericht Berleburg: Angeklagter fährt mit 2,27 Promille auf Landstraße und gefährdet das Leben von sich und Verkehrsteilnehmern.

Eine Zeugin hat die Polizei alarmiert: Vor ihr fuhr ein Pkw Schlangenlinien und geriet in den Gegenverkehr. Jetzt stand der Autofahrer vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Laut Aussage der Zeugin war der 40-Jährige auf der Strecke von Berghausen nach Berleburg unterwegs, wobei er zweimal dafür sorgte, dass andere Autofahrer ausweichen mussten. In Bad Berleburg habe er dann mit seinem Seitenspiegel parkende Autos touchiert, wobei lediglich Schäden am Auto des Beschuldigten entstanden. Bei der anschließenden Blutalkoholuntersuchung wurde ein Promillewert von 2,27 festgestellt.

Angeklagter stand unter psychischem Druck

„Ich kann das durch meine Suchterkrankung nicht deuten“, meinte der Angeklagte über die Tat. Er leide seit etlichen Jahren an einer Alkoholsucht und habe sich deshalb schon mehrfach in stationärer und ambulanter Behandlung befunden. Zur Zeit des Vorfalls sei er nach drei Jahren Alkoholabstinenz rückfällig geworden: „Ich habe Zuhause alles geregelt“, berichtete der 40-Jährige. Er habe unter hoher psychischer Belastung gestanden, da er sich um seinen stark pflegebedürftigen Vater kümmerte und kaum Zeit für sich hatte. „Ich kam völlig in das Helfersyndrom rein“, meinte der Angeklagte. Direkt nach dem Vorfall habe er sich zur Entgiftung erneut in stationäre Behandlung begeben. „Ich konzentriere mich wieder mehr auf mich“, erklärte der 40-Jährige. Um einen weiteren Rückfall zu verhindern, habe er Zuhause klare Grenzen gesetzt. Zudem gehe er weiterhin zur Suchtberatung, zu einer Selbsthilfegruppe und sei in psychiatrischer Behandlung.

Ich kam völlig in das Helfersyndrom rein.
Angeklagter vor Gericht - vernachlässigte seine Gesundheit.

Schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten

Trotz der Tragik der Suchterkrankung, wurde bei der Verlesung des Bundeszentralregisters deutlich, dass der Beschuldigte nicht zum ersten Mal wegen Fahren unter Alkoholeinfluss auffällig geworden war. Nach einer Verurteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis hatte der 40-Jährige seinen Führerschein erst im Oktober 2023 wieder bekommen. Unter anderem deshalb kam für Oberamtsanwältin Judith Hippentiel nur eine Freiheitsstrafe in Betracht: „Es muss jetzt hier Ende der Veranstaltung sein.“ Insbesondere weil der Angeklagte das Leben Anderer durch sein Handeln gefährdet hatte und sich der Strafbarkeit seines Verhaltens durch frühere Verurteilungen bewusst war, plädierte sie auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Sie forderte zudem eine Geldbuße über 2000 Euro und den erneuten Fahrerlaubnisentzug.

„Es muss jetzt hier Ende der Veranstaltung sein.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel - hält Vollstreckung der Freiheitsstrafe trotzdem für das falsche Mittel.

Auch der Strafverteidiger sah die Notwendigkeit einer „gewissen Strenge“ und schloss sich Hippenstiel an: „Er muss lernen, seine Handlungsmuster in den Griff zu bekommen.“ Richter Torsten Hoffmann folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

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