Diedenshausen. Ein 17- und ein 18-Jähriger wollten sich nach einem Unfall davonstehlen, was das Smartphone aber verhinderte. Jetzt folgt ein Strafverfahren.

Nach einem Unfall bei einer Spritztour am frühen Sonntagmorgen haben sich zwei 17 und 18 Jahre alte junge Männer unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Dank eines iPhones konnte die Polizei diese Unfallflucht dennoch schnell aufklären, wie die Kreispolizei in einer Pressemitteilung berichtet.

Gegen 02.45 Uhr erreichte die Kreisleitstelle am Sonntagmorgen ein automatisierter Notruf, der über ein iPhone abgesetzt worden war. Laut Notruf sollte der Standort des Handys im Bereich der Landstraße L 717 zwischen Bad Berleburg und Diedenshausen liegen. Die Kreisleitstelle setzte daraufhin einen Rettungswagen ein und verständigte die Polizei, die sich ebenfalls auf den Weg zur Einsatzörtlichkeit machte. Als sich die Einsatzkräfte bereits auf der Anfahrt befanden, ging über das iPhone ein erneuter Anruf bei der Kreisleitstelle ein. Ein junger Mann gab an, dass es sich um eine Fehlfunktion gehandelt habe und dass kein Unfall vorliegen würde.

Der Einsatz wurde daher abgebrochen, so die Polizei. Umso mehr staunten die Beamten, als eine knappe Stunde später ein Abschleppunternehmer bei der Polizei anrief und angab, dass er exakt zu der vermeintlichen Unfallstelle unterwegs sei. Dort soll ein VW Golf von der Fahrbahn abgekommen und im Böschungsbereich gegen einen Baum geprallt sein. Die Polizeistreife machte sich abermals auf den Weg zum Einsatzort. Dort trafen die Einsatzkräfte auf das „stark verunfallte Fahrzeug“ und dessen Halterin. Diese erklärte, dass zuvor ihre beiden Söhne mit dem Auto unterwegs waren und den Unfall verursacht hätten. Die beiden hatten sich dann an der Unfallstelle abholen lassen.

Bei der anschließenden Kontrolle am Wohnort der beiden jungen Männer wurde den Beamten schnell klar, warum die Jugendlichen nicht die Polizei an der Unfallstelle haben wollte: Nach bisherigem Ermittlungsstand dürfte der 18-Jährige den Pkw gefahren haben, so die Polizei. Er ist noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis (die Führerscheinprüfung stand kurz bevor), war dafür aber deutlich unter Alkoholeinfluss. Die Ordnungshüter nahmen ihn zur Blutprobe mit auf die Polizeiwache.

Die beiden Jugendlichen waren in Folge des Unfalles leicht verletzt worden, der VW Golf musste, da nicht mehr fahrbereit, abgeschleppt werden. Der Sachschaden dürfte laut Schätzung der Polizei bei etwa 8000 Euro liegen. Den 18-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis.