Bad Berleburg. Die Bad Berleburgerin erhielt wegen Beleidigung eine Geldstrafe und legte Einspruch ein. Vor Gericht erschien sie jedoch nicht.

„Assi“, „Arschloch“, „Vogelassi“: Mit diesen Worten hatte eine 54-jährige Bad Berleburgerin im vergangenen Jahr einen Gerichtsvollzieher beleidigt. Am 19. März dieses Jahres sollte sie daher wegen Beleidigung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht erscheinen, doch die Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Via Strafbefehl bekam sie damals eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro. Gegen den legte die Angeklagte Einspruch ein. Am Dienstagmorgen, 14. Mai, sollte der Sachverhalt daher erneut verhandelt werden - jedoch erneut ohne die 54-Jährige, die auch am Dienstag nicht zur Verhandlung erschien.

Ein Blick zurück: Wie bereits am 19. März dieses Jahres berichtet wurde, soll die Angeklagte im Oktober vergangenes Jahres den Gerichtsvollzieher im Vorbeigehen als „Assi“ und als „Arschloch“ bezeichnet haben. Später erhielt der Geschädigte ein handschriftlich gefertigtes Schreiben von ihr, in welchem sie ihm drohte und ihn erneut beleidigt haben soll. Vor Gericht sagte der Geschädigte am 19. März aus, dass sie ihn auf offener Straße beleidigt habe. Außerdem würde die 54-Jährige ihn auch telefonisch belästigen.

Da die Angeklagte erneut nicht vor Gericht erschien, wurde der Einspruch verworfen.

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