Wingeshausen. Nach dem Schock um die schließenden Dorfläden in Dotzlar und Berghausen gibt es aus Wingeshausen gute Nachrichten: Die Gründung hat einen Termin.
Dass die Dorfläden in Dotzlar und Berghausen schließen müssen, war für einige in Wittgenstein ein Schock. Im Windschatten dieser Nachricht kommen aus Wingeshausen nun gute Nachrichten: Die Gründungsversammlung für den Dorfladen Wingeshausen steht kurz bevor.
Der Gründung einer Genossenschaft Dorfladen Wingeshauen steht nichts mehr im Wege - das verkündet der Arbeitskreis Dorfladen Wingeshausen jetzt auf der Homepage des Dorfvereins: „Die Nahversorgung wird wieder hergestellt und ein großes Loch nun, dank eurer Unterstützung, geschlossen.“ Am 15. Mai soll die Gründungsversammlung ab 19 Uhr in der Schützenhalle Wingeshausen stattfinden. „Alle, die eine Absichtserklärung zur Gründung des Dorfladen Wingeshausen eG abgegeben haben, werden zur Gründungsversammlung schriftlich eingeladen und können hier die Satzung unterzeichnen. Auch alle interessierten Bürger sind eingeladen und selbstverständlich können bei der Gründungsversammlung Genossenschaftsanteile auch von denjenigen gezeichnet werden, die bisher noch keine Absichtserklärung abgegeben haben“, macht der Arbeitskreis klar. Die Satzung kann auf der Homepage www.aue-wingeshausen.de eingesehen werden.
Seit Oktober 2022 steht das Ladenlokal des Wingeshäuser Dorfladens leer. Dass die Gründungsveranstaltung nun stattfinden kann, bedeutet, dass der Genossenschaftsverband das Okay dazu gegeben hat. Um das Startkapital für den Dorfladen abzudecken, müssen insgesamt 360 Anteile zu 250 Euro gezeichnet werden - zu Beginn des Monats April hatten bereits beinahe 300 Personen eine Absichtserklärung unterzeichnet. „Ich selbst bin zu 100 Prozent davon überzeugt, dass der Laden läuft“, sagte Helmut Kessler, Vorsitzender des Dorfvereins Aue-Wingeshausen und Mitglied im Arbeitskreis. Im Laden soll auch wieder eine Poststelle einziehen.
Doch zunächst müssen in der Gründungsversammlung die Anteile gezeichnet und ein Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat bestimmt dann den Vorstand. Erst danach können die Verträge mit Personal, Post und Lieferanten für den Dorfladen unterzeichnet werden. Die Genossenschaft muss dann vom Notar beim Amtsgericht eingereicht und ins Genossenschaftsregister eingetragen werden.