Siegen-Wittgenstein. Behörde weist Vorwürfe von mangelnder Kommunikation ab. Außerdem seien noch gar keine Bauarbeiten erfolgt.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein wurde von der Redaktion zu dem Vorwurf befragt, dass die Behörden die Archäologen nicht zum Stellungnahmen bäten und hat diesen als Baugenehmigungsbehörde auch nach dem gestörten Bodendenkmal gefragt. „Den Behörden [...], liegen keine Erkenntnisse zu dem dargestellten Sachverhalt vor. Es sind auch von den Dienststellen des LWL keine Informationen übermittelt worden“, heißt es dazu aus Siegen.

Richtig sei, dass in dem als „Birkefehler Höhe“ umschriebenen Gebiet den Unternehmen Eurowind (Projekt „Kilbe-Mitte“) und WestfalenWind (Projekt „Gutes Wasser“) im Februar bzw. im März 2024 immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen erteilt worden seien. „In den Genehmigungsverfahren wurden die Stadt Bad Berleburg und die Gemeinde Erndtebrück als Untere Denkmalbehörden beteiligt, haben aber keine Stellungnahmen abgegeben“, bestreitet der Kreis einen fehlenden Informationsfluss in Richtung Kommunen. Allerdings könne es dort auch nicht zu einer „Störung eines Bodendenkmals“ gekommen sein: „In beiden Projekten ist aber nach allen uns vorliegenden Erkenntnissen mit Arbeiten zur Errichtung der Anlagen noch nicht begonnen worden.“

Geprüft wurde beim Kreis auch ein weiteres Bauvorhaben: „Auf entsprechenden Antrag ist zugunsten des Unternehmens Eurowind außerdem im Januar 2024 ein positiver immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Erndtebrück, Gemarkung Birkefehl, erlassen worden. [...] Der Vorbescheid berechtigt damit nicht zur Durchführung von Bauarbeiten, die der Errichtung der Windenergieanlagen dienen“, heißt es da.

Und weiter heißt es: „Die Prüfung, ob Belange des Denkmal- oder Bodendenkmalschutzes dem Vorhaben widersprechen, ist durch den Antragsteller ausdrücklich aus dem Vorbescheidverfahren ausgeklammert worden und wird erst im späteren vollumfänglichen Genehmigungsverfahren geprüft. Deswegen waren die Denkmalbehörden in diesem Vorbescheidverfahren auch nicht zu beteiligen.“