Wittgenstein. Seit Januar ist der WDR ohne Hilfe der Kommunen dafür zuständig, in Bad Berleburg, Erndtebrück und Bad Laasphe die Rundfunkgebühren einzutreiben.

18,36 Euro monatlich - für die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Jeder Haushalt muss jeden Monat diesen durchaus umstrittenen, gesetzlich geregelten Beitrag zahlen. Bisher war es üblich, dass die Kommunalverwaltungen in NRW dem ÖRR dabei Amtshilfe leisten. Dies ist jedoch seit dem 1. Januar vorbei.

„Bisher wurden rückständige Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren durch die Vollstreckungsbehörden der Städte und Kommunen im Rahmen der Amtshilfe für den WDR vollstreckt. In 2022 hat der Gesetzgeber jedoch festgelegt, dass der WDR ab dem 1. Januar 2023 diese Aufgabe selbst wahrnimmt. Hintergrund ist ein Runderlass des Justizministeriums NRW im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Finanz- und Innenministerium. Die neue Regelung galt zunächst für einige ausgewählte Amtsgerichtsbezirke, seit dem 1. Januar 2024 jedoch für ganz NRW“, teilt die Erndtebrücker Gemeindeverwaltung auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Die Gemeinde führe demnach keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR mehr durch.

Dasselbe gilt für Bad Laasphe und Bad Berleburg: „Bis zum vergangenen Jahr hat der Westdeutsche Rundfunk Köln die Kommunen in NRW im Rahmen der Amtshilfe beauftragt, säumige Gebühren (ehemals GEZ bzw. Beitragsservice) im Rahmen der Amtshilfe einzutreiben. Dies wurde auch in Bad Berleburg durch die Stadtkasse und den Vollziehungsbeamten umgesetzt“, erklärt Timo Karl, Pressesprecher der Stadt Bad Berleburg. Seit dem 1. Januar finde diese Vollstreckung nun durch den WDR selbst mithilfe von Gerichtsvollzieherinnen und -ziehern statt. „Dies wurde zuvor in verschiedenen Gerichtsbezirken erprobt. Mitte 2023 wurde mitgeteilt, dass die Vollstreckung landesweit auf den WDR übergeht. Seit etwa September 2023 erhalten wir in Bad Berleburg keine neuen Aufträge vom WDR, vielmehr befinden sich lediglich noch Altfälle (z.B. Ratenzahlung) in der Abarbeitung gemäß speziell erlassener Übergangsregelungen“, heißt es aus Bad Berleburg.

Heißt: Rundfunkgebühren müssen auch in Wittgenstein weiterhin gezahlt werden. Es hat dabei auf die Höhe des Beitrages keinen Einfluss, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Ob Single, Wohngemeinschaft oder Familie: Jede Adresse zahlt einen Rundfunkbeitrag. „Wenn Sie zusammen­ziehen und jeder bereits ein eigenes Beitrags­konto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitrags­konto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitrags­konten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitrags­kontos abgemeldet werden. Wenn der Beitrags­konto­inhaber aus der gemein­samen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitrags­konto mit. Für die ehemals gemein­sam genutzte Wohnung muss auf eine darin verblei­bende Person ein neues Beitrags­konto angemeldet werden“, wird auf der Homepage für den Rundfunkbeitrag erklärt.

Wer BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhält, kann sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen. Wenn man als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnt, zahlen die Eltern den Beitrag. Wer sich sonst noch von dem Beitrag befreien lassen kann, ist online auf www.rundfunkbeitrag.de nachzulesen.