Bad Berleburg. 62-Jähriger fährt nach massivem Alkoholkonsum mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr. Er behauptet, das Rad geschoben zu haben.
Weil er unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein soll, musste sich ein 62-Jähriger aus Bad Berleburg vor dem Amtsgericht verantworten.
Im August 2023 wurde der Beschuldigte nachmittags an einem Wanderparkplatz von der Polizei mit seinem Fahrrad angetroffen. Da seine Begleitung mit dem Fahrrad ein Auto gerammt hatte, hatten die Männer die Polizei selbst informiert. Beim Atem-Alkoholtest wurde bei dem Angeklagten ein Wert von 1,72 Promille festgestellt, woraufhin die Beamten ihn mit auf die Wache nahmen und einen Bluttest durchführen ließen, der den Wert bestätigte.
Fahrrad soll an Landstraße geschoben worden sein
Der Angeklagte bestritt vor Gericht, mit dem Fahrrad zu dem Wanderparkplatz gefahren zu sein. Er sei Vormittags auf einem Dorffest gewesen, wo er bereits Alkohol getrunken habe und sei dann mit dem Fahrrad in ein Lokal gefahren. Dort habe er „zwei bis drei große Bier“ getrunken. Auf dem Nachhauseweg von der Gaststätte habe er sein Fahrrad allerdings an der Hauptstraße entlang geschoben. „Wir hatten überlegt, dass uns einer mit dem Auto abholt. Wir waren geschafft“, erklärt der 62-Jährige vor Gericht. Dazu kam es allerdings nicht mehr, weil die Polizei ihn und sein Fahrrad mitnahm.
„Ich wäre mit einer Geldstrafe einverstanden“
„Ich wäre mit einer Geldstrafe einverstanden“, meint der Angeklagte. Er gab zu, vom Stadtfest in die Gaststätte gefahren zu sein und schon da unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Allerdings sei er sich sicher, sein Blutalkoholwert habe bei dieser Fahrt unter dem Grenzwert von 1,6 Promille gelegen. Ihm sei es sehr wichtig, seinen Führerschein nicht zu verlieren. Auf die Frage von Richter Torsten Hoffmann, warum er den Polizisten nicht erklärt habe, dass er gar nicht gefahren sei, meint der Angeklagte, er sei nicht von der Polizei belehrt worden.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel konfrontierte den Angeklagten vor Gericht: „Sie hatten schon bei der Fahrt zur Gaststätte deutlich mehr als 1,6 Promille, das kann man berechnen.“ Vermutlich sei sein Blutalkoholwert bei dieser Fahrt sogar über 2,0 Promille gewesen, da der Alkohol im Laufe der Zeit schon abgebaut worden war. „Das kann man mit einem Gutachten genau klären“, versicherte Hippenstiel.
Verfahren wird ausgesetzt
Da der Angeklagte nicht auf den Vorschlag von Richter Torsten Hoffmann, seinen Einspruch zurückzuziehen und ein Ergebnis von 30 Tagessätzen zu 30 Euro zu akzeptieren, einging, wurde das Verfahren ausgesetzt. Nun muss das Gutachten abgewartet werden, welches eindeutig klärt, wie hoch der Blutalkoholwert zur Zeit der ersten Fahrradfahrt gewesen ist. „Informieren Sie sich beim Straßenverkehrsamt“ rät die Oberamtsanwältin dem Angeklagten. Nur so könne er wissen, ob ihm überhaupt ein Fahrerlaubnisentzug droht.