Bad Berleburg. Neues NRW-Förderprogramm bietet Chancen für Dorfplätze, Skater-Anlagen, Bolzplätze. Stadt unterstützt Ortschaften bei Bewerbung.

Das Potenzial hinter dem Programm ist enorm: Modernisierte Dorfgemeinschaftsräume, kulturelle und soziale Treffpunkte: Ab sofort haben die Ortschaften von Bad Berleburg die Möglichkeit, sich für das Dorferneuerungsprogramm des Landes NRW zu bewerben – mit ganz konkreten Projektideen. Das berichtet die Stadt Bad Berleburg in einer Pressemitteilung dazu. Außerdem wurde in einer zweiten Pressemitteilung am Montag noch einmal ein paar Details zu Fördervolumen und Förderbedingungen aktualisiert. Dort hatte sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Und es gibt auch Besonderheiten im Bereich der Dorfläden.

Dabei unterstützen wir natürlich gern alle Projektideen und helfen dabei, diese bewerbungsreif zu gestalten.
Bernd Fuhrmann - Bürgermeister von Bad Berleburg

„Wir haben in der Vergangenheit gemeinsam zahlreiche Projekte umgesetzt, bei denen unsere Dörfer ganz konkret von diesem Förderprogramm profitiert haben – daran wollen wir anknüpfen, um unsere Ortschaften nachhaltig zu stärken und noch attraktiver zu gestalten“, erklärte Bernd Fuhrmann. Der Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg rief die Menschen in der Stadt der Dörfer dazu auf, Projektideen einzureichen.

So können sich die Dörfer bewerben

Das digitale Antragsverfahren für das Dorferneuerungsprogramm 2024 in NRW ist bereits gestartet. Interessierte Kommunen, Vereine, Einrichtungen, aber auch Privatpersonen können bis Montag, 15. April, ihre Anträge über die Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Sofern in den Ortschaften von Bad Berleburg konkrete Projektideen vorhanden sind, unterstützt die Stadt Bad Berleburg gerne bei der Bewerbung.

Daher werden alle Interessierten gebeten, sich mit dem Mitarbeiter der Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tobias Riedesel, per E-Mail unter t.riedesel@bad-berleburg.de oder unter Tel. 02751 923-222 oder mit Abteilungsleiter Tobias Feige per E-Mail unter t.feige@bad-berleburg.de oder unter Tel. 02751 923-251 in Verbindung zu setzen. Um die Bewerbungsunterlagen noch rechtzeitig einzureichen, sollten konkrete Unterlagen zu beabsichtigten Maßnahmen bis spätestens Donnerstag, 21. März, im Rathaus der Stadt Bad Berleburg eingehen. Weitere Informationen gibt es zudem bei der jeweiligen Ortsvorsteherin oder dem jeweiligen Ortsvorsteher.

„Dabei unterstützen wir natürlich gern alle Projektideen und helfen dabei, diese bewerbungsreif zu gestalten“, erklärte Bernd Fuhrmann. Konkret gefördert werden beispielsweise Dorfläden und -plätze, Bouleplätze, Skater-Anlagen, Bolzplätze sowie etwa der barrierefreie Umbau von Multifunktionsgebäuden oder Kultur-, Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen oder Digitalisierungsprojekte Mit dem Förderprogramm zur Dorferneuerung möchte sich das Land NRW für die Stärkung des ländlichen Raums, für lebendige Dörfer und Kommunen sowie ihre Einrichtungen einsetzen. Dazu stehen in diesem Jahr rund 18 Millionen Euro landesweit zur Verfügung, die in die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastruktur fließen sollen.

Die Landesregierung investiert kontinuierlich in ihre Zukunftsfähigkeit, damit sie lebenswert und attraktiv bleiben.
Silke Gorißen - NRW-Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

„Der ländliche Raum in Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Dörfern für rund neun Millionen Menschen Wohn- und Lebensmittelpunkt. Die Landesregierung investiert kontinuierlich in ihre Zukunftsfähigkeit, damit sie lebenswert und attraktiv bleiben“, wird die NRW-Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, in einer Pressemitteilung des Landes NRW zitiert.

Ab 20.000 Euro Volumen geht es los.

Gefördert werden können dabei Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 20.000 Euro. Und hier hatte sich in der ersten Veröffentlichung ein kleiner, aber sehr entscheidender Fehler eingeschlichen, so die Stadt Bad Berleburg. Es ist nicht so, dass Projekte bis zu maximal 20.000 Euro gefördert werden können, sondern Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 20.000 Euro – die maximale Förderhöhe liegt sogar bei 250.000 Euro. Eine weitere wichti89ge Ergänzung ist, dass die Förderung auch vom Status des Projektträgers abhängt. So ist beispielsweise eine Genossenschaft, die einen Dorfladen betreibt, in der Regel nicht förderfähig, weil sie als Genossenschaft eine Gewinnabsicht verfolgt. Das erläuterte Iris Gerstmann, Vorsitzende des Aufsichtsrates der Dorfladengenossenschaft in Girkhausen.

Die Bewerbungsfrist für Kommunen sowie Vereine und Einrichtungen läuft noch bis Montag, 15. April.

(eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten gibt es im Internet bei der Bezirksregierung Arnsberg unter https://t1p.de/9jmpa).