Siegen-Wittgenstein. Das Hauptzollamt Dortmund weiß, wer in Siegen-Wittgenstein eine Steuerbefreiung hat und wer sie für seine Fahrzeuge beantragen darf.
Sie sind ein Symbol des Bauernprotests und auch eines für den Erfolg der Demonstrationen gegen das Sparpaket der Bundesregierung. Die grünen Nummernschilder an Landmaschinen, Traktoren, Lastwagen oder Anhängern zeigen, dass diese Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind. Und dies auch nach dem Kompromiss zwischen Landwirtschaftsverbänden und Bundesregierung wohl bleiben werden. Aber wie viele Fahrzeuge betrifft diese Regelung beispielsweise in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück? Und unter welchen Voraussetzungen können Fahrzeuge aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft von der Kfz-Steuer befreit werden? Antworten auf diese Fragen hat das für Siegen-Wittgenstein zuständige Hauptzollamt Dortmund.
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Das Problem: Zahlen für die drei Wittgensteiner Kommunen gibt es nicht, nur für den Kreis Siegen-Wittgenstein. Und die Zahlen sind beeindruckend. Mit Stichtag 1. Januar 2024 tragen 2742 Fahrzeuge in den elf Städten und Gemeinden im Kreisgebiet Kennzeichen mit grüner Schriftfarbe.
Wer bekommt ein grünes Nummernschild?
Wer ein „grünes Nummernschild“ am Fahrzeug haben darf, das ist im Gesetz über die Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG für Fahrzeuge) geregelt, erläutert Andrea Münch von der Stabsstelle Kommunikation beim Hauptzollamt Dortmund. Aus agrarpolitischen Gründen sieht das Gesetz Steuerbefreiungen für „bestimmte land- und forstwirtschaftlichen Zwecke“ vor. Geregelt sind die in § 3 Nr. 7 KraftStG.
Steuerbefreit ist das Halten von Zugmaschinen, sogenannten Sonderfahrzeugen und Anhängern, sofern diese ausschließlich zu begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Ausgenommen sind Sattelzugmaschinen und die dazugehörigen Anhänger.
Bedingung für eine Befreiung ist darüber hinaus die tatsächliche und ausschließliche Verwendung der Fahrzeuge in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben. Oder Fahrzeughalter sind Lohnunternehmer, die Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe ausführen. Dritte Möglichkeit: Fahrzeuge, die Dinge für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe transportieren, wenn diese Transporte in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen und enden. Ebenfalls steuerbefreit sind Fahrzeuge zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder Fahrzeuge von Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grundflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.
Fahrzeuge mit einer Steuerbefreiung dürfen ausschließlich in einem oder für einen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden. „Nach dem Wortlaut des § 3 Nr. 7 KraftStG ist der Wirkungsbereich dieser Vorschrift eng begrenzt“, macht Andrea Münch deutlich.
Wie hoch ist die Steuereinnahme?
In der aktuellen Debatte um eine künftige Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen hatte die Bundesregierung geschätzt 480 Millionen Euro jährlich einnehmen wollen. Weitere 440 Millionen kämen durch den Wegfall der Rückerstattung von Agrardiesel jährlich zusammen. Während die Kfz-Steuerbefreiung bleibt, soll die Agrardiesel-Rückerstattung über zehn Jahre hinweg abgeschmolzen werden. Aktuell lag sie bei 21,48 Cent je Litern. Zum Vergleich: pro Liter Diesel werden 47 Cent Mineralölsteuer erhoben.
Fragt man nach den Auswirkungen der ursprünglichen Regierungspläne auf die Steuereinnahmen bei der Kfz-Steuer für den Zulassungsbezirk Siegen-Wittgenstein, ist die Frage nicht zu beantworten: „Die Steuersätze nach § 9 KraftStG hängen von verschiedenen Faktoren ab, sodass hier keine Ausfallzahlen ermittelt werden können. Außerdem kann sich auch hinter einem Lkw z. B. ein Pick-up verbergen, der natürlich ganz andere Werte und andere Steuersätze als z. B. ein regulärer Lkw hat“, macht Andrea Münch deutlich. Beim Blick auf das Gesetzesblatt und die einzelnen Steuersätze nach Fahrzeugtypen, Schadstoffklassen, Gesamtgewichten, Motoren etc. sind es 95 verschiedene Kriterien und Steuersätze, die eine Einschätzung schwierig machen.