Bad Berleburg/Bad Laasphe. Ein 52-Jähriger sammelte mehr als 2500 Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten. Dafür erhält er nun eine Haftstrafe.

Von „Nicht unerheblichen Mengen“, die „mehrere Umzugskartons füllen“, sprach Richter Torsten Hoffmann am Freitag vor dem Schöffengericht. Es geht um Akten mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, die ein Bad Laaspher über einen Zeitraum von zwei Jahren gesammelt und verbreitet hatte. Bei einer Durchsuchung am 30. Juni 2021 wurde bei dem 52-Jährigen insgesamt mehr als 2500 Bilder- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden – verteilt auf zwei Handys, einen Laptop, zwei USB-Sticks und zwei SD-Karten. In 32 weiteren Fällen wurde dem Bad Laaspher vorgeworfen, die Inhalte über WhatsApp-Chats auch verbreitet zu haben. Eine lange Liste von Anklagepunkten – der Vertreter der Staatsanwaltschaft brauchte gute 20 Minuten, um vor Gericht die einzelnen Handlungen in seiner Anklage zu erläutern.

Ich habe nicht nach Kinder- und Jugendpornografie gesucht, sondern nach Erwachsenen.
Angeklagter

„Er hat Schwierigkeiten damit umzugehen, aus Scham fällt es ihm schwer, darüber zu sprechen“, sagte Rechtsanwalt Frank Henk, aber auch er konnte die „schiere Quantität“ nicht leugnen. Wie viel Zeit der Angeklagte mit den Fotos, Videos und in den Chats verbracht hatte, weiß er – nach eigene Angaben – nicht mehr genau. Er sei in mehreren Chatgruppen gewesen, in denen pornografische Inhalte geteilt worden seien. „Ich habe nicht nach Kinder- und Jugendpornografie gesucht, sondern nach Erwachsenen“, verteidigte sich der Angeklagte. Er sei „zufällig in den Gruppen gelandet“ und wurde „angeschrieben“.

Sichtung der Dateien dauerte mehrere Wochen

Ein Polizeibeamter, der am 30. Juni 2021 die Durchsuchung durchführte, sagte aus, dass der Angeklagte sich vor Ort kooperativ gezeigt habe. Seine Wohnverhältnisse seien allerdings „skurril“ gewesen. „Es war chaotisch und es lagen jede Mengen Datenträger und Müll herum.“ Im Keller des Hauses wurde bei der Durchsuchung Waffen und Pyrotechnik gefunden, für die der Angeklagte keine Erlaubnis besaß. Dafür wurde der 52-Jährige bereits im November 2021 vor dem Amtsgericht verurteilt und er hielt eine einjährige Bewährungsstrafe. Dass er zufällig an die Bilder gekommen sei, glaubte der Polizeibeamte nicht. „2000 Bilder kann man nicht erhalten, wenn man zufällig in einer Gruppe ist. Das ist mit Arbeit verbunden“, sagte der Beamte aus. „Es ist nicht leicht daran zu kommen, es sei den, man weiß, wo man suchen muss“. Außerdem müsse man sich vorher bei dem Gegenüber als „vertrauenswürdig“ erweisen, um Bilder oder Videos geschickt zu bekommen.

„Ich habe mehrere Wochen gebraucht, um alle Dateien durchzuschauen“, sagte die Polizeibeamtin, die die Dateien nach der Durchsuchung auswertete. „Es war sehr umfangreich, mit vielen Chats und Sprachnachrichten“, sagt sie. Im Vergleich zu anderen Untersuchungen sei die Menge „herausragend“ gewesen. Auszüge der Chatverläufe wurden vor Gericht verlesen: In diesen hat der Angeklagte zum Teil Fantasien in Rollenspielen mit Chatpartner nachgespielt.

Angeklagte wird zu einer dreijährige Haftstrafe verurteilt

Aus freien Stücken besucht der Angeklagte seit März dieses Jahres einen Therapeuten für Sexualstraftäter in Kassel. „Es tut mir gut“, sagte der Angeklagte über seine Therapiebesuche. „Seine Bereitschaft zur Aufarbeitung und an sich zu arbeiten, ist da“, sagte der Rechtsanwalt. In der Therapie beschäftige sich der Angeklagte unter anderem damit, was vor und nach den Aufnahmen der Kinder passiere. „Man nimmt in dem Augenblick als Betrachter nicht wahr, was davor und danach passiert“, gab der Laaspher vor Gericht zu. In einer Bescheinigung, die vor Gericht verlesen wurde, sprach der Therapeut von „Sensationslust, anstatt pädophiler Neigung.“

Diese Inhalte schweben nicht einfach im Raum, die müssen hergestellt werden. Das heißt, Kinder und Jugendliche werden Opfer sexualisierter Gewalt. Ihre Nachfrage schafft Anreiz zur Begehung von Verbrechen zum Nachteil unzähliger Kinder.
Vertreter der Staatsanwaltschaft

Im Abschlussplädoyer forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren. „Diese Inhalte schweben nicht einfach im Raum, die müssen hergestellt werden. Das heißt, Kinder und Jugendliche werden Opfer sexualisierter Gewalt. Ihre Nachfrage schafft Anreiz zur Begehung von Verbrechen zum Nachteil unzähliger Kinder“, sagte der Staatsanwalt. „Die Anzahl der Bilder ist kein Reinrutschen, das ist aktives Suchen und Anbieten.“ Ein letztes Wort sprach der Angeklagte nicht. Nach einer Beratung mit den beiden Schöffen verurteilte Richter Torsten Hoffmann den Laaspher zur vom Staatsanwalt geforderten dreijährigen Haftstrafe: „Das ist allerschwerster Missbrauch – auch von Kleinstkindern.“ Außerdem habe der Angeklagte das ganze über zwei Jahre gelebt, so der Richter weiter. Gegen das Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Revision einlegen.