Bad Berleburg. In Bad Berleburg erhoffen sich Verwaltung und Politik nicht mehr Einnahmen, sondern Anreize für freie Bauplätze.
Die Stadt Bad Berleburg arbeitet an der Einführung der Grundsteuer C. Die Stadtverordneten haben der Stadtverwaltung mit breiter Mehrheit in der letzten Ratssitzung des Jahres 2023 einen Prüfauftrag erteilt.
Bislang gibt es nur die Grundsteuern A und B. Merken kann man sich das mit der Eselsbrücke „A“ für Agrarflächen, also Land- und Forstwirtschaft. „B“ steht für „bebaut“, also Wohn- und Gewerbeflächen. Hinter der Grundsteuer C steckt die Idee einer Steuer für noch nicht bebautes Bauland. Bad Berleburgs scheidender Kämmerer hat das in seiner letzten Haushaltsrede vor den Stadtverordneten so erläutert: „Es geht in diesem Zusammenhang vorrangig nicht um das Erschließen einer neuen Einnahmequelle für die Kommune, sondern vielmehr um die damit verbundene Möglichkeit, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern bzw. zu steuern.“ Das Prüfergebnis wäre dann in 2024 der Politik vorzulegen, damit im Zuge der Grundsteuerreform in 2025 eine solche Grundsteuer C festgesetzt werden könnte.
Es geht also um Bauland. Für viele Wittgensteiner Kommunen ist das ein Reizthema. Schon 2021 formulierte die Bezirksregierung Arnsberg in der Regionalplanung, dass Bad Berleburg 17 Hektar Bauland zu viel habe und deshalb kein neues ausweisen könne. Das Problem: Auf bislang ungenutzte Baugrundstücke in privater Hand kann die Kommune nicht zugreifen und eine Bebauung durchsetzen. Und das, obwohl es gleichzeitig eine Nachfrage nach Bauland gibt. Schon 2021 erläuterte Tobias Feige für die Verwaltung: Hier müsse die Stadt nun „mittelfristig über ein Bauland-Management nachdenken.“ Die Grundsteuer C könnte eine Lösung sein.
Das ist die Idee der Grundsteuer C
Das Finanzministerium erlaubt Kommunen ab 2025 unbebaute aber baureife Grundstücke mit einer gesonderten Steuer zu belegen. Die Grundsteuer C soll Spekulationen eindämmen und Anreize für die Schaffung von neuem Wohnraum setzen. Geregelt ist die Einführung in einem Bundesgesetz, dass die Einführung den Ländern überlässt.
Die Steuer bezieht sich nur auf unbebaute Grundstücke, die nicht der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet sind. Auf die entfällt ohnehin die Grundsteuer A. Und auf bebaute Grundstücke die Grundsteuer B. Zahlen müssen diese Steuer die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Grundstücke.
In NRW ist die Grundsteuer C neu. Es gibt sie aber bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bayern hat sich 202 gegen die Einführung ausgesprochen.
Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: Sie war als Baulandsteuer 1960 eingeführt worden. Nur zwei Jahres später wurde sie auf Antrag der FDP im Bundestag wieder abgeschafft.
Bad Berleburgs CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Schneider findet in seiner Haushaltsrede deutliche Worte dazu: „Auch wenn wir zuvor noch für eine Senkung von Grund- und Gewerbesteuer plädiert haben, begrüßen und unterstützen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich den Prüfauftrag zur Einführung einer Grundsteuer C. Immer wieder treten Bauwillige Menschen an uns heran und bitten um Unterstützung, weil sie in ihrer Ortschaft kein Baugrundstück finden.“
Schneider ist auch Ortsvorsteher und weiß, warum Baulücken auf den Dörfern lange frei bleiben: „Die vorhandenen Baugrundstücke werden nur in den seltensten Fällen veräußert. Sie werden vorgehalten für die Familie, für die Enkel oder sogar die ungeborenen Urenkel.“ Und Schneider malt ein düsteres Bild: „Das führt zur Abwanderung der jungen bauwilligen Familien, teils auch über die Stadtgrenzen hinaus. In der Folge sterben die Dörfer aus, obwohl durchaus noch Baukapazität in der Ortschaft vorhanden wäre. Wir hoffen, dass es uns mit der Grundsteuer C gelingt, den Verkauf von baureifen Grundstücken zu forcieren.“