Bad Laasphe/Bad Berleburg. „Scheißbullen“ und „Schlampen“: Der heute 20-Jährige gesteht die Tat. Warum das Verfahren dennoch eingestellt wird.

„Ich schäme mich für mein Verhalten und es tut mir wirklich sehr leid“, sagte ein 20-jähriger Bad Laaspher vor dem Bad Berleburger Amtsgericht, als er sich dort am Dienstagmorgen wegen Beleidigung von Vollstreckungsbeamten verantworten musste. Am Ende hatte er noch einmal Glück und das Verfahren wurde gegen die Auflage einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro eingestellt.

Es ist der 25. Juli dieses Jahres, als der damals noch 19-Jährige gegen 21.15 Uhr in Bad Laasphe unterwegs war. In der Hand hielt er eine angefangene Whiskeyflasche. „Ich kann mich nicht mehr zu 100 Prozent an das Geschehen erinnern, da ich ziemlich betrunken war“, sagte er aus. „Ich trinke sonst nicht so viel.“ Grund für den Alkoholkonsum sei seine damalige Unzufriedenheit gewesen. „Ich durfte aufgrund meiner Verletzungen nicht arbeiten, saß nur zuhause rum und hatte ziemlich schlechte Laune“, so der Angeklagte. „Die Polizisten konnten gar nichts dafür. Sie waren die Erstbesten, die meine Laune abbekamen. Es tut mir leid. Sie machen Ihren Job und sind sehr wichtig für unsere Gesellschaft und unser System. Ich wollte bei meiner Arbeit auch nicht gestört oder beleidigt werden.“

Stichwort Arbeit: Zur Tatzeit gab es in Bad Laasphe einen größeren Polizeieinsatz. „Wir hatten eine Durchsuchung und warteten zu dem Zeitpunkt auf den Beschuldigten, der jeden Moment nach Hause kommen sollte.“ Immer wieder sei der Angeklagte dann zu den Beamten gegangen, wollte wissen, was dort vor sich ging. Man erteilte ihm daraufhin Platzverweis. Doch der Angeklagte kam immer wieder. „Er wurde irgendwann aggressiver und konnte nicht verstehen, dass er uns bei der Arbeit stört und wir ihm keine Auskunft geben können“, erinnert sich eine Polizistin an den Abend. Daraufhin wurden die Beamten mehrfach vom Angeklagten beleidigt. „Wir haben ihn schließlich in Gewahrsam genommen.“ Die Entschuldigung des Angeklagten nahmen die Beamten vor Gericht an.

Und auch sonst war der Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, nahm einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe wahr und zeigte Reue. „Es ist nicht selbstverständlich, dass ein solches Verfahren eingestellt wird. Aber Ihr Verhalten und Ihre geständigen Aussagen sprechen für Sie“, so Richter Torsten Hoffmann.