Feudingen. Der Wisenthalter ist aufgebracht: Durch den Rückbau sieht er die Versorgung der Tiere in Gefahr. Nun schaltet sich auch der Kreis ein.
Achim Wickel ist enttäuscht und aufgebracht - der Grund: Der Betreiber des Bison- und Wisentgeheges in Feudingen hatte jüngst die Gelegenheit genutzt und einen Weg entlang des Geheges mit Fräsgut der Bundesstraße 62 befestigen lassen. Die Stadt Bad Laasphe fordert den Bisonhalter nun auf, die Aufschüttung wieder zu entfernen. Bis Ende Oktober sollte der Rückbau vollzogen sein. Für Achim Wickel unverständlich. Er sieht sich im Recht und hat dafür laut eigenen Aussagen „gute Gründe“.
Zahlreiche Mails wurden bereits zwischen Achim Wickel und der Stadt Bad Laasphe versendet: Darin geht es um die ehemalige Landstraße zwischen Siegen und Marburg - ein Weg, der heute entlang seines Geheges führt. Mit der Firma Herzog hatte Wickel vereinbart, einen Teil des Fräsguts der B 62 zu ihm zu bringen. „Ich habe mich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vergewissert, dass das Material einbaufähig ist“, sagt Wickel, der das Fräsgut später auf dem besagten Weg aufbringen ließ. Immerhin habe er hierfür eine Erlaubnis, sagt er und verweist auf die Mail eines ehemaligen Bauamtsmitarbeiters vom 5. März 2020.
Demnach sei es ihm gestattet, „die Wegschäden im Böschungsbereich des Wirtschaftsweges Flur 05, Flurstück 97, auf eigene Kosten instand zu setzen“: Eine Mail, die Wickel Bürgermeister Dirk Terlinden vor einigen Wochen via Mail zukommen ließ. „Bis heute wird das Schreiben ignoriert“, ärgert sich Achim Wickel.
Sollte er die Aufschüttung wieder rückgängig machen, sieht der Bison- und Wisentbesitzer die Versorgung seiner Tiere gefährdet. „Ich brauche die komplette Zaunlänge für die Fütterung. Das ist wichtig“, so Wickel. Und nicht nur das: „Die großen Tiertransporter müssen über den Weg anfahren, um zu den Tieren zu kommen. Gerade im Winter ist es wichtig, dass der Weg ausreichend befestigt ist, sonst ist das nicht möglich.“ Achim Wickel versteht die Welt nicht mehr, sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite.
Frist lief Ende Oktober ab
Bürgermeister Dirk Terlinden betont jedoch, dass die „in Rede stehende Mail der Stadt aus 2020 sich auf Wegschäden im Böschungsbereich“ beziehe „unter der Bedingung, dass vorher die Umsetzung gegenüber der Stadt angezeigt wird und eine Abnahme erfolgt“. „Dies ist dann drei Jahre später in 2023 durch Herrn Wickel nicht erfolgt und die Maßnahme beschränkte sich auch nicht nur auf Ausbesserungen im Böschungsbereich“, so der Bürgermeister. Die Stadt sehe daher keine Veranlassung, ihren Beseitigungsanspruch gegenüber Achim Wickel zu relativieren oder zurückzunehmen.
Gegenüber dem Kreis habe die Stadt bereits mitgeteilt, dass sie keine Einwilligung zur Durchführung der Maßnahmen gegeben habe und auch nachträglich nicht zustimmen wird. „Eine hinreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke sei in dem zu diesem Gebiet aufgestellten Bebauungs- und Erschließungsplan geregelt, so dass auch eine Versorgung der auf einigen angrenzenden Grundstücken gehaltenen Tiere nicht gefährdet ist“, so Torsten Manges, Pressesprecher des Kreises. Er betont, „dass es sich bei der Angelegenheit um laufende Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und nach ordnungsbehördlichen Regelungen handelt“. Es gebe also noch keine abschließende Entscheidung. Die werden die beteiligten Behörden treffen, „wenn der Ordnungspflichtige von seinem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht hat oder die dazu eingeräumte Frist verstrichen ist.“ Letzteres war Ende Oktober der Fall.
„Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wurden Wege- und Böschungsflächen ohne die dazu erforderlichen Genehmigungen aufgefüllt, in ihrer Gestalt verändert, verdichtet und befestigt. Das dazu eingesetzte Material ist offensichtlich bei Straßenbaumaßnahmen an anderer Stelle angefallen und gezielt nach Feudingen gebracht worden. Nach derzeitiger Einschätzung der beteiligten Fachbehörden kann für die durchgeführten Maßnahmen nach Art und Umfang eine nachträgliche Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden. Bislang konnten auch noch keine belastbaren Nachweise zur Herkunft und Eignung des eingebauten Materials vorgelegt werden, so dass auch bislang nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass das Material frei von unzulässigen Schadstoffen ist“, erklärt Manges.