Bad Berleburg. Unter Alkoholeinfluss und mit Drogen in der Tasche wurde ein 20-jähriger Berleburger von der Polizei angehalten. So urteilt der Richter darüber.
Mit 1,55 Promille hielten Polizisten am 18. Mai dieses Jahres einen 20-jährigen Berleburger an. Das Ergebnis der Durchsuchung: Zwei Tütchen Marihuana mit je etwas mehr als zwei Gramm und etwas Kokain. Die Drogen habe sich der Angeklagte auf einer Feier an diesem Tag für den Konsum zuhause angeschafft. „Er hat schonmal Joints geraucht, aber seit dem Vorfall nichts mehr genommen“, versicherte sein Rechtsanwalt vor Gericht. Da es sich um geringe Mengen der Rauschmittel handelte, einigten sich der Rechtsanwalt und die Staatsanwaltschaft darauf, die Anklage für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmittel fallen zu lassen.
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Blieb noch die „fahrlässige Trunkenheit im Verkehr“, wie der Staatsanwalt sagte. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten dafür zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro. „Was mehr weh tut als die Geldstrafe ist der Fahrerlaubnisentzug“, sagte der Richter. Den Führerschein musste der Berleburger am Tattag im Mai abgeben – und er wird für weitere fünf Monate einbehalten. Zehn Monate seien eine angemessene Zeit: „Damit sich der Wille festige, keinen Alkohol oder Drogen zu konsumieren und dann ein Fahrzeug zu führen“, so Hoffmann.